Köln: Ex-Polizeipräsident hätte nicht in einstweiligen Ruhestand versetzt werden dürfen
Nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht 2015/16 wurde Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war rechtswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Als Polizeipräsident sei er kein politischer Beamter.