Deutsche Gerichte nicht länger für Sorgerechtsstreit um Block-Kinder zuständig
Im Fall des Sorgerechtsstreits um die Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block sind deutsche Gerichte nicht länger zuständig. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) nach Angaben vom Dienstag in einem nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbaren Beschluss. Aufgrund eines "inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkts" der Kinder im Nachbarland Dänemark fehle es laut internationalen Übereinkommen an der Zuständigkeit. Voraussichtlich müssten dänische Gerichte die Sache klären.