VKI focht AGBs von Amazon Prime vor Gericht an
Der Onlineversandhändler Amazon hat Anpassungsbedarf bei den Vertragsbestimmungen seines Mitgliedsprogramms Amazon Prime. Zu dieser Einschätzung kommt das Handelsgericht Wien (HG Wien) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Es geht um 8 Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der VKI am Dienstag in einer Aussendung mitteilte.