Urteil: Grundstückseigentümer müssen Schnee selbst räumen, wenn beauftragte Fachfirma nicht kommt
Bei Schnee oder Glätte müssen Grundstückseigentümer der Räum- und Streupflicht selbst nachkommen, wenn ein eigentlich damit beauftragtes Unternehmen es nicht tut. Passiert ein Unfall, ist letzlich der Eigentümer Schuld.