Gericht weist Eilantrag der Bahn gegen GDL-Streik ab
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn teilte mit, in Berufung zu gehen und in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen zu lassen.