So befreien Sie sich ganz legal von der Rundfunkgebühr (Merkur)
Für Zweit- bzw. Nebenwohnungen muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 entschieden. Ab sofort können Betroffene eine Befreiung beantragen. Dafür steht auf der Seite des Beitragsservice von
