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Февраль
2018

Urteil: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit (Spiegel)

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Wer auf Abruf kurzfristig zum Arbeiten bereitsteht, kann das als Arbeitszeit geltend machen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auch deutsche Arbeitnehmer könnten von dem Urteil profitieren. Mittwoch, 21.02.2018 18:27 Uhr Drucken