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Декабрь
2017

Grippeimpfung im Betrieb: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden

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Der Betriebsarzt impft, die Grippe bleibt dem Arbeitnehmer erspart. Doch wer zahlt bei einem Impfschaden? Der Chef jedenfalls nicht - das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.