Zuschauerteilausschluss, Geldstrafe und Auflage für Hansa Rostock
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Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Hansa Rostock mit einem Zuschauerteilausschluss, einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro und eine Auflage. Mehr Informationen zum Einzelrichterurteil gibt es hier.
