Linke wollen Enteignung in Berlin: Würden Mieten wirklich sinken?
Die Linke will bei einem Wahlkampfsieg in Berlin auf die Enteignung großer Immobilienkonzerne pochen. Geht das überhaupt? Und was würde es kosten? Ein Faktencheck. Linken-Chefin Ines Schwerdtner hält an der Enteignung von Wohnkonzernen fest. "Das kostet Geld, aber das müssen wir uns leisten können", sagte Schwerdtner am Dienstag in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. "Wohnen ist ein Menschenrecht. Und gerade hier in Berlin ist der Mietmangel so unendlich groß, dass wir da dringend etwas tun müssen." Schon seit Jahren läuft in der Hauptstadt eine Debatte um die Wohnungspolitik, die sich im Wesentlichen um die Frage nach einer möglichen Enteignung von großen Immobilienfirmen dreht . 2021 hatte es dazu einen Volksentscheid gegeben, bei dem die Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen eine Enteignung gefordert hatte. Umgesetzt wurde dies bisher nicht – der Entscheid war auch nicht rechtlich bindend. Die Linke macht diesen Programmpunkt nun zu einer Bedingung für jede Koalition nach der Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September. Die SPD als möglicher Koalitionspartner lehnt dies bislang ab. Die Bundesregierung hat ihrerseits ein Gesetz angekündigt, um den Ländern Enteignungen zu verbieten. Was aber, wenn die Linke mit ihrem Vorstoß doch durchkommt? Würden Mieten in Berlin dann wirklich sinken – und wem würde das helfen? Ein Faktencheck. Ist eine Enteignung überhaupt erlaubt? Eine Enteignung ist laut Grundgesetz erlaubt. Dazu heißt es in Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt." Und weiter heißt es in Artikel 15: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung sind damit unter bestimmten Auflagen erlaubt. Was ist der Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung? Enteignung bedeutet, dass der Staat privates Eigentum an sich nimmt. Das ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Enteignung dem Schutz oder dem Wohle der Allgemeinheit dient. Der Staat muss den Eigentümer dann aber entschädigen. Würde man also beispielsweise die Vonovia enteignen, müsste das Land Berlin dem Konzern einen Entschädigungsbetrag zahlen. Wie hoch dieser ausfallen müsste, darüber wird viel gestritten. Eine Expertenkommission, die das Land Berlin nach dem Volksentscheid beauftragt hatte, kam 2023 zu dem Schluss, dass die Entschädigung dann so hoch ausfallen müsste, dass sie dem Verkehrswert der Wohnungen entspricht. "Denn wenn Eigentum durch Enteignung entzogen wird, ist rechtlich grundsätzlich das Interesse anzuerkennen, sich einen vergleichbaren Gegenstand als Ersatz zu beschaffen", heißt es in dem Papier. Die Linke fordert keine Enteignung im eigentlichen Sinne, sondern schreibt in ihrem Wahlprogramm von Vergesellschaftung. Das ist auch ein rechtlicher Unterschied. Bei der Vergesellschaftung wird zwar ebenfalls privates Eigentum staatlich entzogen, es braucht dafür aber keine am Gemeinwohl orientierte Begründung. Deshalb könne es, so schrieben es die Experten 2023, auch eine Übernahme von Eigentum ohne Entschädigung oder nur zu einem sehr geringen Betrag geben. Ob das einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhalten würde, ist jedoch unklar. Wahrscheinlich würden die Betroffenen, in diesem Fall die Vonovia, vor Gericht ziehen. Auch das könnte für das Land Berlin teuer werden. Um wie viele Wohnungen geht es? Die Linke schreibt in ihrem Wahlprogramm, dass 220.000 Wohnungen enteignet werden sollten, die mehrheitlich Vonovia gehören. Insgesamt gibt es 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin – die Enteignung würde also nur sehr wenigen Haushalten zugutekommen. Die Linke argumentiert, dass dies in der Regel die Ärmsten der Bevölkerung sind, die stärker geschützt werden müssten. Laut Berliner Mieterverein gehören 19 Prozent aller Mietwohnungen privaten Vermietern mit weniger als sechs Wohnungen. Diese wären also nicht von der Enteignung betroffen. Rund 20 Prozent gehören börsennotierten Unternehmen, 28 Prozent sind Vermieter mit mehr als sieben Wohnungen. Dabei kann es sich sowohl um gewerbliche als auch um private Vermieter handeln, auch hier wären also nicht alle Vermieter von den Plänen der Linken betroffen. Diese will nur die enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Was würde die Enteignung in Berlin kosten? Das kommt darauf an, ob wirklich enteignet oder vergesellschaftet wird. Die Linke spricht von Vergesellschaftung und möchte damit auch unter Verkehrswert das Privateigentum in Staatshand überführen. Auch die Expertenkommission glaubt, dass dies möglich wäre. Sie geht von Kosten zwischen 3,7 und 25,6 Milliarden Euro aus. Die Frage wäre dann jedoch, ob dies anschließend vom Verfassungsgericht gekippt würde. Monika Schnitzer , die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", sagte am Dienstag in der Sendung "Maischberger", dass man "von zweistelligen Milliardenbeträgen" ausgehen müsse, wenn die Linke, wie in ihrem Wahlprogramm aufgeführt, 220.000 Wohnungen enteignen würde. Mit diesem Geld könne man auch neue Wohnungen bauen, führte sie als Gegenargument an. Der Berliner Rechnungshof hatte Kosten von 42 Milliarden Euro angeführt, sollte die Enteignung zu Verkehrswerten erfolgen. Wie stark würden Mieten sinken? Ob Mieten durch eine Vergesellschaftung oder Enteignung überhaupt sinken würden, steht nicht fest. Der Berliner Rechnungshof hat 2024 dazu einen Bericht verfasst. Im Falle einer Enteignung mit Entschädigung nach Verkehrswert wäre der Staat demnach dazu gezwungen, Mieten sogar zu erhöhen, um die Kosten der Enteignung im Staatshaushalt auszugleichen. Käme es zu einer Vergesellschaftung mit Entschädigung unter Verkehrswerten, könnten Mieten abgesenkt werden – allerdings mahnt der Rechnungshof, dass dieses Vorgehen nicht rechtssicher sei und die Folgekosten damit schwer kalkulierbar. Außerdem wäre der Staat dann zu Modernisierungen und Instandhaltungen verpflichtet. Diese Kosten müssten aus Mieteinnahmen gedeckt werden – was bei kleineren Mieten länger dauern würde. Der Berliner Rechnungshof warnt hier vor einer Ineffizienz. Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung? Es kommt auf das Wahlergebnis am 20. September in Berlin an. Umfragen zufolge liegt die Linke mit 19,8 Prozent als stärkste Kraft vor der CDU , die 19,6 Prozent bekommen könnte. Die AfD steht bei 17,4 Prozent, die Grünen bei 16,4 Prozent und die SPD als Schlusslicht bei 13,8 Prozent. Möglich wäre also eine rot-rot-grüne Koalition – und die Linken könnten sich mit der Vergesellschaftung durchsetzen, wenn sie weiterhin auf ihren Koalitionsvertrag bestehen würde.
