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Plädoyers im Mordprozess: Tod bei Zwangsräumung - Anklage fordert elf Jahre Gefängnis

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Ein Gerichtsvollzieher wird im Saarland erstochen. Die Staatsanwaltschaft sieht Mord, die Verteidigung Totschlag. Wie urteilt das Gericht?

Im Prozess um den bei einer Zwangsräumung getöteten Gerichtsvollzieher im Saarland hat die Staatsanwaltschaft elf Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert. Zudem soll der 42 Jahre alte Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung in einer Forensik untergebracht werden. Das Urteil in dem Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte, soll am Dienstag (9.30 Uhr) vor dem Landgericht Saarbrücken gesprochen werden.

Der Angeklagte soll im November 2025 einen Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser getötet haben. Der 58-Jährige wollte eine Zwangsräumung vollstrecken. Der angeklagte Deutsche soll mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper eingestochen haben.

„Der ist doch selbst schuld“

Oberstaatsanwältin Sirin Özfirat sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Die Tat habe sich aus Sicht der Anklage so zugetragen, wie sie angeklagt worden sei, sagte sie.

In ihrem rund zweistündigen Plädoyer ging Özfirat ausführlich auf den Tattag und die Zeugenaussagen ein. Kurz vor dem Angriff soll es zu einer Diskussion zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Angeklagten gekommen sein. „Sie haben doch gewusst, dass der Tag der Räumung kommen wird“, soll der Gerichtsvollzieher nach Angaben von Zeugen gesagt haben.

Nach der Tat soll der Angeklagte laut Zeugen geäußert haben: „Der ist doch selbst schuld“. Bereits zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft berichtet, der 42-Jährige habe unmittelbar nach der Tat auch „Das war Notwehr“ und „Da seid ihr selbst schuld“ gerufen.

Der Angeklagte hatte von seinem Verteidiger während des Prozesses eine schriftliche Einlassung verlesen lassen. Darin erklärte er, von dem Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. „Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert.“ Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, angesichts der niedrigen Temperaturen zu sterben.

Staatsanwältin sieht hohe Rückfallgefahr

Die Staatsanwältin verwies auf die psychische Erkrankung des Angeklagten. Eine Gutachterin hatte dem 42-Jährigen eine schizophrene Störung mit einem wahnhaften Verfolgungserleben attestiert. Nach Ansicht der Anklage ist deshalb von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.

Aus den Gutachten ergebe sich auch eine hohe Rückfallgefahr aufgrund der wahnhaften Erkrankung. Daher halte sie neben der Haftstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches für erforderlich, sagte sie. Die im Prozess geäußerte Entschuldigung des Angeklagten bewertete die Staatsanwältin ambivalent.

Nebenklage fordert 13 Jahre

Über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus ging die Nebenklage. In ihrem rund einstündigen Plädoyer fand sie drastische Worte. In Erinnerung bleibe, dass der Gerichtsvollzieher „wie ein Tier abgestochen wurde“. Für die Nebenklage steht eine vorsätzliche und absichtliche Tötung fest. Die Merkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Grausamkeit sieht sie als erfüllt an.

Auch die Nebenklage geht jedoch von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Sie forderte 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für Straftäter.

Verteidigung sieht keinen Mord

Rechtsanwalt Dirk Gerlach hielt sein Plädoyer vergleichsweise kurz und konzentrierte sich auf Mordmerkmale. Diese seien aus Sicht der Verteidigung nicht erfüllt. Gerlach plädierte auf Totschlag und für eine Haftstrafe von fünf Jahren. Auch die Verteidigung geht wegen der schizophrenen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und hält eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für angezeigt.

Bereits zum Auftakt hatte Gerlach erklärt: „Die Handlung als solche wird nicht bestritten.“ Es gehe darum, welcher Straftatbestand am Ende erfüllt sei.

Angeklagter entschuldigt sich

Der Angeklagte verfolgte die Plädoyers weitgehend regungslos und wirkte während der Verhandlung teilnahmslos. Als ihm das letzte Wort erteilt wurde, äußerte er erneut Bedauern. Es tue ihm für die Angehörigen leid.

Die Witwe des Gerichtsvollziehers hatte zuvor im Prozess erstmals gesprochen. „Es ist kein Leben mehr in meinem Leben, mein Herz und mein Haus voller Stille, ein täglicher Kampf“, hatte sie unter Tränen erklärt.

Eine Sachverständige hatte dem Angeklagten eine schizophrene Störung mit wahnhaftem Verfolgungserleben attestiert. Er habe den Gerichtsvollzieher als Bedrohung wahrgenommen. Die Gutachterin hält den Angeklagten für gefährlich und hatte ebenfalls seine Unterbringung empfohlen.