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Früheres Bürgergeld: Deutschlandticket für 27,50 Euro? Hier sparen Grundsicherungsempfänger

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Nicht überall zahlen Empfänger der neuen Grundsicherung den vollen Preis für das Deutschlandticket. Je nach Wohnort können sie günstiger mobil sein.

63 Euro kostet derzeit das Deutschlandticket pro Monat – eine Summe, die für Menschen mit geringem Einkommen eine Herausforderung darstellt. Empfänger der Grundsicherung, ehemals Bürgergeld, müssen mit wenig Geld im Monat auskommen und können deshalb in gewissen Lebensbereichen Zuschüsse beantragen (der stern informierte). Können sie auch beim Deutschlandticket sparen?

Einen bundesweiten Rabatt auf das Deutschlandticket gibt es bislang für Empfänger der neuen Grundsicherung nicht. Stattdessen bieten einige Länder und Kommunen eigene Vergünstigungen an. Je nach Wohnort fallen die Preisnachlässe größer oder kleiner aus. 

Regionale Rabatte auf Deutschlandticket für Empfänger der Grundsicherung

So bietet der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) einen Sozialrabatt beim Kauf eines Deutschlandtickets, Monatstickets oder Jobtickets an. Mit einem monatlichen Sozialrabatt von 35,50 € kostet das HVV-Deutschlandticket nur noch 27,50 € pro Monat. Voraussetzung für den Sozialrabatt ist, dass der Antragsteller in Hamburg gemeldet ist und das Grundsicherungsgeld, laufende Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

In Nordrhein-Westfalen bietet der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) das „Deutschlandticket sozial“ an. Empfänger der neuen Grundsicherung können, neben anderen Personengruppen, das vergünstigte Deutschlandticket für 53 Euro im Monat erwerben.

Auch in Hessen erhalten Geringverdienende mit einem Berechtigungsnachweis, dem „Hessenpass mobil“, ein vergünstigtes Deutschlandticket für 44 Euro pro Monat. Den „Hessenpass mobil“ erhalten Empfänger der neuen Grundsicherung automatisch von dem Amt, von dem sie den Bescheid für ihre Sozialleistung erhalten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, unter anderem durch die Jobcenter der Städte Frankfurt am Main und Darmstadt: Hier wird die Bescheinigung nur auf Nachfrage durch den örtlich zuständigen Sozialleistungsträger erstellt.

In anderen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg und Bayern, gibt es keine einheitliche Regelung für Grundsicherungsempfänger. Mitunter setzen aber Städte und Verkehrsverbünde eigene Modelle um. Interessierte wenden sich am besten direkt an ihre Stadt oder Gemeinde.