ru24.pro
World News
Август
2026
1 2 3 4 5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31

Rente mit 63: SPD will österreichisches Modell

0
Die SPD will die "Rente mit 63" mit einer Härtefallregelung ersetzen. Als Vorbild dient Österreich. Dort zählen nicht allein die Jahre, sondern etwa auch der Kalorienverbrauch des Berufs. Im Streit über die Zukunft der "Rente mit 63" bringt die SPD einen neuen Vorschlag ins Spiel: eine Härtefallregelung für Menschen, die unter besonders schwerer Belastung gearbeitet haben. Als Vorbild dient das Nachbarland Österreich . Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, schlug vor, sich an der österreichischen Schwerarbeitspension zu orientieren. In Deutschland könnten Menschen mit besonders belastenden Tätigkeiten heute oft nicht einmal die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren nutzen, "weil sie gar nicht bis dort durchhalten", so Wiese. Nötig sei deshalb eine klare Härtefallregelung. "Rente mit 63": Auch Rentenkommission will Ersatz Die Rentenkommission hatte die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren als Teil eines umfassenden Reformpakets empfohlen, das die Spitzen der Koalition eins zu eins umsetzen wollen. Vor den Landtagswahlen im Osten regt sich dagegen jedoch Kritik. Warum die Kommissionsmitglieder das Aus der "Rente mit 63" als essenziell erachten, lesen Sie hier. Die Frührente, die offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte heißt, wird umgangssprachlich noch immer "Rente mit 63" genannt, auch wenn die Altersgrenze dafür längst höher liegt. Inzwischen gilt, dass ein abschlagsfreier Ausstieg aus dem Beruf nach 45 Beitragsjahren erst mit 64,5 Jahren möglich ist. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann eine Altersgrenze von 65 Jahren. Auch die Rentenkommission sieht in ihrem Abschlussbericht einen Ersatz für die "Rente mit 63" vor. Die sogenannte Schutzrente soll es rentennahen Jahrgängen künftig ermöglichen, weiter vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen , wenn sie ihren langjährigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Ob das tatsächlich der Fall ist, soll mit einer Gesundheitsprüfung geklärt werden. Mit dem Verweis auf die österreichische Schwerarbeitspension wirft die SPD nun eine weitere Idee in den Ring. Was ist die österreichische Schwerarbeitspension? Anders als die deutsche "Rente mit 63" knüpft die österreichische Schwerarbeitspension nicht allein an die Dauer des Arbeitslebens an, sondern an die Belastung der ausgeübten Tätigkeit. Eingeführt wurde sie 2007; rechtliche Grundlage sind das Allgemeine Pensionsgesetz und die sogenannte Schwerarbeitsverordnung. Wer die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen will, muss drei zentrale Voraussetzungen erfüllen: das 60. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) vorweisen und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate – also der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsstichtag – mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) geleistet haben. Schwerarbeit, die länger als 20 Jahre zurückliegt, zählt nicht mit. Als Schwerarbeitsmonat gilt jeder Versicherungsmonat, in dem an mindestens 15 Kalendertagen Schwerarbeit verrichtet wurde. Was als Schwerarbeit gilt Die Schwerarbeitsverordnung definiert, welche Tätigkeiten überhaupt als Schwerarbeit anerkannt werden. Dazu zählen unter anderem: Nacht- und Schichtdienst: mindestens sechs Nachtdienste pro Monat mit je mindestens sechs Arbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr, schwere körperliche Arbeit mit hohem Energieverbrauch – bei Männern mindestens 2.000, bei Frauen mindestens 1.400 Kilokalorien pro Arbeitstag, regelmäßige Arbeit unter extremer Hitze oder Kälte, Tätigkeiten unter Einwirkung gesundheitsgefährdender Stoffe, sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Pflegetätigkeiten, etwa bei der Pflege von Menschen ab Pflegegeldstufe 5 oder von Demenzkranken. Früher in Pension, aber mit Abschlägen Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann in Österreich bereits mit 60 Jahren in Pension gehen – also deutlich vor dem regulären Pensionsalter, das für Männer 2026 bei 65 Jahren liegt. Ganz ohne Einbußen ist das jedoch nicht: Für jeden Monat des früheren Antritts fällt ein Abschlag von 0,15 Prozent an, also 1,8 Prozent pro Jahr. Das ist deutlich weniger als der maximale Abschlag von 14,4 Prozent, den die deutsche vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte vorsieht. Was diese Frührente von der "Rente mit 63" unterscheidet, lesen Sie hier. Während in Deutschland also allein die Zahl der Beitragsjahre über den frühen, abschlagsfreien Ausstieg entscheidet, verlangt Österreich zusätzlich einen Nachweis tatsächlicher Belastung. Ein Wechsel hin zu einem solchen Modell würde die Ungenauigkeit der "Rente mit 63" beseitigen. Denn anders als bei ihrer Einführung beabsichtigt, erreicht die abschlagsfreie Frührente vor allem Rentner, die in weniger belastenden Berufen arbeiten und die sich einen vorgezogenen Rentenbeginn leisten können.