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Anschlag in Berlin: Verdächtiger war seit Längerem im Visier der Behörden

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Der Tatverdächtige des Anschlags beim Berliner CSD war den Behörden als Gefährder bekannt. Nun werden weitere Details bekannt. Nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Die Ermittlungen zu dem Anschlag am Rande des CSD übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. Auch die Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters rückt in den Vordergrund. Der Mann, der laut Ermittlern mit einem Lieferwagen in die Menschenmenge gefahren sein soll, war kein Unbekannter für die deutschen Sicherheitsbehörden. Aktuelle Entwicklungen: Newsblog zum Anschlag auf den CSD Überblick: Was bislang zum Anschlag beim Berliner CSD bekannt ist Abdul B. war offenbar als Gefährder bekannt Am Montagmorgen hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahren alten Abdul B. fahndete. Der Tatverdächtige hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Nach Recherchen des NDR , WDR und der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) soll Abdul B. bereits von seinem 16. Lebensjahr an dem Verfassungsschutz bekannt gewesen sein. 2025 wurde er demnach von den Behörden als Gefährder eingestuft. Bis zuletzt habe er unter Beobachtung gestanden. Nach Angaben der Behörden war Abdul B. in Berlin geboren, aufgewachsen und deutscher Staatsbürger. Er habe einen libanesischen Hintergrund, seine Mutter sei 2002 in Deutschland eingebürgert worden, teilte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit. Im vergangenen Jahr versuchte Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei Abdul B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt". Die Verurteilung war nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. laut Mitteilung "überwiegend geständig" gezeigt und vom IS distanziert. Nach Recherchen von NDR, WDR und "SZ" soll er sich zuletzt noch in einem sogenannten Clearingprozess befunden haben. Die Beratungsstelle hatte offenbar noch nicht final entschieden, Abdul B. aufzunehmen. Demnach hätten bislang zwei freiwillige Termine stattgefunden, der dritte freiwillige Termin war den Recherchen zufolge für die kommende Woche vorgesehen. In den Beratungsgesprächen soll B. sich als komplexer Fall im Hinblick auf seine ideologische Haltung erwiesen haben. Zwar habe er sich freundlich und angepasst gezeigt, doch dem Vernehmen nach soll es Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Gespräche gegeben haben. Extremismus-Berater schildert Eindruck von Abdul B. Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) schilderte in einem Interview seinen Eindruck von Abdul B. Die Sozialarbeiter hätten "einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck" von ihm gehabt, sagte Mücke, der VPN-Geschäftsführer ist, im ARD-"Brennpunkt". "Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran." Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung begleitet. Wie NDR, WDR und "SZ" aus Ermittlerkreisen erfahren haben, wurde der Mann nach seiner Haftentlassung in den vergangenen Wochen zeitweise observiert – allerdings nicht lückenlos. Auch sein Telefon soll überwacht worden sein. Darüber hinaus soll er mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin gewesen sein. Das Bundeskriminalamt habe den Islamisten zudem mit dem internen Prognosetool Radar-iTE bewertet – einem System, das nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vor zehn Jahren eingeführt worden war. Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der "Bild" zufolge sollte Abdul B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs. Dobrindt: "Wir wissen, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat" Dobrindt sagte, man werde an diesem Punkt "genau hinschauen" müssen. "Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat", so der CSU-Politiker in der ARD . "Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen." Berlins Regierender Bürgermeister Wegner verteidigte die Sicherheitsmaßnahmen beim CSD als sehr gut. "Wir haben beim CSD eine hohe Sicherheit gehabt", sagte Wegner am Nachmittag in der Nähe des Tatorts. "Die Strecke des CSD wurde nicht getroffen." Dort sei der Täter nicht drauf gekommen, weil die Polizei, die Sicherheitsbehörden den CSD abgesichert hätten. Dobrindt rief gleichwohl die Veranstalter von Großveranstaltungen und CSDs auf, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen. Taten wie der Angriff auf den Berliner CSD lassen sich nach Einschätzung von Experten praktisch nicht verhindern. "Ich glaube, dass ein Staat oder auch die Europäische Union, eine Staatengemeinschaft, sehr viele Maßnahmen ergreifen kann, damit die Menschen in Deutschland sicher sind", sagte der Terrorismusexperte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Felix Neumann. Eine hundertprozentige Sicherheit sei aber nicht möglich.