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Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner ab Juli – Freibetrag 2026

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Die Witwenrente kann gekürzt werden, wenn Bezieher eigenes Einkommen haben. Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge – und die steigen ab Juli. Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenrente . Eine wichtige Bedingung dafür ist jedoch, dass Sie selbst nicht "zu viel" verdienen. Liegt Ihr eigenes Einkommen oberhalb des geltenden Freibetrags, wird die Witwenrente gekürzt. Wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass die Witwenrente sinkt, richtet sich nach dem sogenannten Rentenwert. Denn die Hinzuverdienstgrenze liegt immer beim 26,4-Fachen dieses Werts. Haben Sie ein Kind oder mehrere Kinder, die Anrecht auf Waisenrente haben , erhöht sich der Freibetrag pro Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts. Witwenrente: Tabelle zeigt Hinzuverdienstgrenze 2026 Mit der angekündigten Rentenerhöhung für 2026 ist nun auch klar, welche neuen Freibeträge für die Witwenrente vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten werden. Der Rentenwert erhöht sich um 4,24 Prozent und liegt künftig bei 42,52 Euro. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, was das für die monatlichen Freibeträge bei der Witwenrente bedeutet: Monatlicher Freibetrag ab 1. Juli 2026 Witwe/Witwer 1.122,53 Euro Witwe/Witwer, ein Kind 1.360,64 Euro Witwe/Witwer, zwei Kinder 1.598,75 Euro Witwe/Witwer, drei Kinder 1.836,11 Euro Witwe/Witwer, vier Kinder 2.074,97 Euro Bis zu dieser Höhe an eigenem Einkommen wird Ihre Witwenrente also nicht gekürzt. Maßgeblich für die Berechnung ist immer das Einkommen aus dem vorangegangenen Steuerjahr – für die Freibeträge ab Juli 2026 also die Einkünfte aus dem Jahr 2025. Lesen Sie hier, welche Einkommen die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet. Lesen Sie auch: Sieben Irrtümer zur Witwenrente Dabei gilt: Sind Sie noch erwerbstätig, werden von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu erhalten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird der darüber liegende Teil Ihres Einkommens zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Ein Beispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Sie haben als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat und haben keine waisenrentenberechtigten Kinder. Dann übersteigt Ihr eigenes Einkommen den ab Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent davon sind 150,99 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente. Gut zu wissen: Beziehen Sie bereits eine Altersrente, funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente anders . Der Rentenversicherungsträger zieht dann nur 14 Prozent von der Bruttorente ab, um die Nettoaltersrente zu ermitteln. Die restliche Rechnung bleibt aber gleich.