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AfD-Einstufung – „Das Bundesamt ist aufgefordert, in der Begründung nachzuarbeiten“

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Für den Hamburgs Innensenator bleibt die Partei unabhängig davon gefährlich.