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Zig Briefkastenfirmen: Zossen muss Millionen an Gewerbesteuereinnahmen zurückzahlen

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150 Unternehmen in einem kleinen Gewerbehaus - kann das sein? Die Stadt Zossen scheint ein Problem mit Briefkastenfirmen zu haben und muss nun Millionen an Gewerbesteuereinnahmen zurückzahlen.

Die Stadt Zossen muss voraussichtlich wegen zahlreicher Briefkastenfirmen Millionen an Gewerbesteuereinnahmen zurückzahlen. In den kommenden zwei Jahren müssten allein rund 20 Millionen Euro zurückgezahlt werden, bestätigte eine Sprecherin der Stadt.

Eine Prüfung des Brandenburger Finanzministeriums und des zuständigen Finanzamtes in Luckenwalde hatte ergeben, dass der tatsächliche Firmensitz vieler in Zossen registrierter Unternehmen nicht in der Kommune liegt, diese müssen nun mit Strafen rechnen und ihre Gewerbesteuer woanders abführen. Zunächst berichtete der RBB. 

Kommune verhängt Haushaltssperre

Für die Kommune ist die Rückzahlung ein Desaster. Die Stadtverwaltung hat bereits eine Haushaltssperre verhängt. Bei freiwilligen Aufgaben stehen aller Voraussicht Einschnitte bevor. Das könnte Sportplätze, die Straßenbeleuchtung oder die Pflege der Grünanlagen betreffen.

Doch warum legen sich viele Unternehmen eine Briefkastenadresse in Zossen zu? In Zossen ist der Gewerbesteuersatz mit 270 Prozent vergleichsweise niedrig. In anderen Brandenburger Gemeinden liegt dieser teilweise jenseits von 400 Prozent, wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte. Gemeinden dürfen in Brandenburg laut Gesetz unter Berücksichtigung eines Minimums diesen Hebesatz selbstständig festlegen. Das scheint offensichtlich Unternehmen nach Zossen anzulocken, die hier auf dem Papier ihren Unternehmenssitz hin verlagern.

Land geht gegen Steuerbetrug vor

Seit 2021 geht das Land zusammen mit dem Finanzministerium entsprechenden Berichten von Briefkastenfirmen nach. Eine Prüfgruppe wurde laut Ministerium eingerichtet, um "den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung zu ermitteln". Bis Oktober 2025 seien so allein rund 360 Unternehmen überprüft worden.

"Bei 164 der überprüften Unternehmen konnte kein Ort der Geschäftsleitung in Zossen festgestellt werden", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. In 148 Fällen sollen die Firmen nun ihre Steuerakten an die tatsächlich zuständigen Finanzämter abgeben. Zossen muss die geleisteten Gewerbesteuereinnahmen dieser Firmen zurückzahlen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zuvor hatten das ZDF-Magazin Royal und das Portal "Frag den Staat" über Zossen berichtet.