Forderung der Linken: Arbeitgeber sollen mehr Rente zahlen – hilft das?
Arbeitgeber sollen nach dem Willen der Linken höhere Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Doch ob das Beschäftigte wirklich entlastet, steht infrage. Wie lässt sich die gesetzliche Rente künftig finanzieren? Was tun gegen die absehbar sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben? Diese Fragen beschäftigen das politische Berlin in diesen Wochen häufig – und fördern immer wieder neue Antworten zutage. Die neueste stammt jetzt von den Linken: Die Arbeitgeber könnten bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rente einen höheren Anteil tragen. Um die Idee zu untermauern, hat sich die Fraktion eigens ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen. Doch genau das liefert gewichtige Gegenargumente. Die Linke fordert, dass der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rente von heute 50 Prozent schrittweise auf 60 Prozent angehoben werden soll. Die Partei kritisiert, dass die Arbeitnehmer derzeit deutlich höher als die Arbeitgeber belastet seien, etwa durch ihre Beiträge zu privaten und betrieblichen Renten. "Wir müssen die Beiträge wieder gerecht verteilen", sagte Parteichefin Ines Schwerdtner dazu. Dies sei notwendig, damit "die Renten stabil bleiben und damit unser Rentensystem insgesamt stabil bleibt". GKV: "Einen Arbeitgeberbeitrag gibt es de facto nicht" Die Linke sieht sich bei ihrer Forderung nach höheren Arbeitgeberanteilen durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bestätigt. Dort heißt es, dass der Gesetzgeber einen großen Spielraum hat, wie er die Finanzierung der Sozialversicherung ausgestaltet. Eine nicht-paritätische Finanzierung wäre demnach verfassungsgemäß. Höhere Arbeitgeberanteile, so wie sie die Linke fordert, wären also möglich, höhere Arbeitnehmeranteile umgekehrt auch. Zudem führt der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten Studien an, die die Frage aufwerfen, zu wessen Lasten die Beiträge tatsächlich gehen. So weise etwa der GKV-Spitzenverband darauf hin, dass es aus ökonomischer Sicht "einen Arbeitgeberbeitrag de facto nicht gibt", da auch die Arbeitgeberanteile an Sozialversicherungen Teil der Lohnkosten sind. Gutachten: Gesamthöhe der Abgaben viel entscheidender Sollten Arbeitgeber also einen höheren Anteil an Rentenbeiträgen zahlen, würden in der Folge aller Wahrscheinlichkeit nach die Löhne weniger stark steigen. Auch wenn kurzfristig wohl der Arbeitgeber mehr belastet würde – langfristig würde sich das ausgleichen: Arbeitnehmer würden demnach zunächst profitieren, dann aber würden sich die Mehrausgaben der Arbeitgeber in der Lohnentwicklung niederschlagen. Das Gutachten kommt deswegen zu dem Schluss, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen tendenziell überschätzt werde: "Entscheidender dürften vielmehr die Gesamthöhe der lohnbezogenen Abgaben und ihre gesamtwirtschaftlichen Wirkungen sein." Auf Nachfrage von t-online verwies Parteichefin Schwerdtner darauf, dass andere Teile des Rentenkonzepts der Partei – etwa dass auch Selbstständige und Beamte einzahlen sollen – einen größeren Teil bei der Finanzierung der Rentenvorschläge ausmachen sollen. Die Umgewichtung bei den Beiträgen sei aber auch eine Gerechtigkeitsfrage. Derzeit übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Dass das nicht so sein muss, zeigt das Beispiel Österreich . Dort sind nicht nur die Renten und damit auch die Beiträge insgesamt höher, dort zahlt die Arbeitgeberseite auch einen höheren Anteil an dem Beitrag. Vom Beitragssatz in Höhe von 22,8 Prozent des Bruttos übernimmt die Arbeitgeberseite 12,55 Prozentpunkte, die Arbeitnehmerseite 10,25 Prozentpunkte.
