Stefan Kuntz: Ex-HSV-Manager gewinnt Verfahren gegen "Bild"-Zeitung
Die "Bild"-Zeitung darf vermeintliche Vorwürfe gegen Ex-HSV-Sportchef Stefan Kuntz nicht mehr veröffentlichen. Es fehlen wichtige Belege. Der ehemalige Bundesliga-Manager Stefan Kuntz hat vor Gericht einen Sieg gegen die "Bild"-Zeitung erlangt. Per einstweiliger Verfügung untersagte die Pressekammer des Landgerichts Hamburg dem kompletten Springer-Verlag, weiterhin den Verdacht zu verbreiten, der frühere Sportvorstand des Hamburger SV habe eine Person sexuell belästigt oder zum Oralverkehr aufgefordert. Die Entscheidung über den Antrag von Kuntz Anwälten Christian Schertz und Nicolas Nadolny fiel am Mittwoch wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. In der Begründung heißt es demnach: "Die angegriffenen Berichterstattungen verletzen den Antragsteller in dessen allgemeinem Persönlichkeitsrecht". Zudem handele es sich um "unzulässige Verdachtsberichterstattungen" (Az.: 324 O 40/26). Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einem "hinreichenden Mindestbestand an Beweistatsachen". Damit sei der verbreitete Verdacht nicht ausreichend belegt gewesen. Die Verfügung kommt faktisch einem umfassenden Verbot gleich. Sie betrifft sämtliche Passagen, in denen Kuntz sexuelle Belästigung vorgeworfen wird. "Bild am Sonntag" und bild.de hatten am 11. Januar exklusiv berichtet, weshalb Kuntz den Bundesligisten HSV angeblich zum Jahreswechsel verlassen habe. Der Klub hatte zuvor erklärt, Kuntz sei auf eigenen Wunsch aus "privaten familiären Gründen" ausgeschieden. Neun Tage später titelte die "Bild am Sonntag": "Vorwurf: Sexuelle Belästigung! Warum Stefan Kuntz wirklich gehen musste". Der HSV äußerte sich erst nach der Berichterstattung detaillierter. Der Aufsichtsrat teilte mit, nach "Vorwürfen schwerwiegenden Fehlverhaltens" habe eine externe Kanzlei eine Untersuchung vorgenommen. Die Vorwürfe hätten sich als "glaubhaft" herausgestellt. Konkrete Angaben zu möglichen sexuellen Belästigungen machte der Klub nicht. Stefan Kuntz weist die Vorwürfe gegen ihn weiter zurück In der Begründung betont die Kammer, für die Verbreitung derartiger Verdächtigungen seien "hinreichend sorgfältige Recherchen" erforderlich. Je schwerer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wiege, desto höher seien die Anforderungen. Zudem dürfe eine Veröffentlichung nicht den Eindruck erwecken, "der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt". Die Anwälte von Kuntz bewerteten die untersagte Berichterstattung als "Inbegriff einer reißerischen und schwer rechtsverletzenden unzulässigen Verdachtsberichterstattung", "mit der ein Betroffener öffentlich an den Pranger gestellt wird". Nach Darstellung des Gerichts stützten sich die "Bild"-Medien im Kern auf die eidesstattliche Versicherung eines Reporters. Dieser habe Kontakt "zu einer Quelle aus dem Umfeld des HSV" gehabt. Aus der Versicherung gehe jedoch nicht hervor, ob die Quelle den Vorgang selbst beobachtet habe oder ob ihr dieser lediglich zugetragen worden sei. Wegen des fehlenden Mindestbestands an Beweistatsachen mussten weitere Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht geprüft werden. Kuntz weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Das interne Compliance-Verfahren beim HSV hatte er kritisiert, da er keine faire Gelegenheit gesehen habe, seine Sicht darzulegen. Dem widerspricht der Klub. Sein Mandant habe nie erfahren, "was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird", sagte sein Anwalt Schertz. Zuletzt hatte eine Rechtsanwältin im "Stern", die Frauen vertritt, von allgemeinen Vorwürfen berichtet, darunter angeblich unangemessene Berührungen, Sprüche, Anspielungen und "wenig zweideutigen Aufforderungen zu sexuellen Handlungen". Auch gegen diese Berichte geht die Seite von Kuntz juristisch vor.
