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Mann als „leibliche Mutter“? Jetzt liefert eine Berliner Behörde die bemerkenswerte Erklärung

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Ein Formular des Auswärtigen Amts bietet die Option, dass eine „leibliche Mutter“ ihr Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes als „männlich“ angeben kann. Entwickelt wurde das Papier vom Standesamt I Berlin. Auf WELT-Anfrage erklärt die Behörde, was dahintersteckt.