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Ex-Fußballtorwart: Jens Lehmann vor Gericht – es geht um mehr als 50.000 Euro

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Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann und eine Autovermietung liegen im Rechtsstreit. Der frühere Profi soll Leihwagen gefahren haben, ohne dafür zu bezahlen. Lehmann widerspricht.

Jens Lehmann erneut vor Gericht: Eine Autovermietung wirft dem ehemaligen Fußball-Nationaltorwart vor, Rechnungen für drei Mietwagen nicht bezahlt zu haben. Vor dem Landgericht München II wird der Fall verhandelt. Lehmann wurde am ersten Prozesstag digital in den Gerichtssaal zugeschaltet, berichten die Münchner Medien "tz" und "Abendzeitung".

Worum geht es bei dem Rechtsstreit genau? Anderthalb Jahre lang soll Lehmann bei der Autovermietung Audis geliehen, die Miete dafür aber nie bezahlt haben. Nun verlangt das Unternehmen laut Medienberichten rund 55.000 Euro von dem 56-Jährigen. Darin enthalten sind die Mietgebühren für die Autos, Zinsen sowie Schäden, die Lehmanns Tochter bei gleich vier Unfällen verursacht haben soll. Diese war nach Darstellung des Unternehmens gar nicht berechtigt war, das Auto zu fahren – Lehmann widerspricht dem.

Laut den Anwälten des Unternehmens wurde für die angemieteten Autos meist eine vierstellige Gebühr im Monat fällig. Der Ex-Profifußballer sollte außerdem als eine Art Markenbotschafter fungieren und neue Kunden anwerben. Dafür hätte es eine Prämie gegeben, die monatlich mit der Mietgebühr verrechnet worden wäre.

Allerdings entsprachen Lehmanns Werbeerfolge offenbar nicht den Vorstellungen der Autovermietung mit Sitz in Aachen. Stattdessen habe er mit zu schnellem Fahren Strafzettel produziert.

Lehmann hingegen stellt die Angelegenheit anders dar. Vor Gericht erläuterte er, dass er davon ausgegangen sei, die Fahrzeuge kostenlos nutzen zu dürfen. "Es wurde nie über ein Entgelt geredet", behauptete er laut "tz" in der Verhandlung. Als Gegenleistung für die Nutzung der Autos habe er Tickets für Fußballspiele organisiert und Gäste während der Partien in der Loge unterhalten.

Das Unternehmen wiederum betont, dass Lehmann bei diesen Spielen lediglich privat zugegen war. Eine Einigung zwischen den Streitparteien gibt es nicht, der Prozess wird fortgesetzt.

Quellen: "tz", "Abendzeitung"