Oberlandesgericht bestätigt: Abmahnbriefe an Firmen wegen Websites waren eine Schikane
Nach der Aufregung um eine Welle von Abmahnbriefen einer Frau und ihres Anwaltes an österreichische Unternehmen wegen ihrer Websites urteilte nun das Oberlandesgericht Wien erstmals zu dem Thema. Im Fall eines beklagten Tischlers aus Kärnten wurde das Urteil in erster Instanz bestätigt. Das gezielte und massenhafte Aufrufen von Homepages mithilfe eines EDV-Programms ist demnach rechtsmissbräuchlich und wurde auch in zweiter Instanz als „Schikane“ bewertet. Eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof ist nicht zugelassen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft arbeite in dem Fall an einer Anklage, erklärte einer der damit befassten Anwälte den SN.
