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Armut in Deutschland nimmt zu: 13,3 Millionen Menschen betroffen

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Mehr als ein Fünftel der deutschen Bevölkerung ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit Jahren steigt die Zahl der Betroffenen konstant an. Rund 17,6 Millionen Menschen in Deutschland sind im vergangenen Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht gewesen. Dies seien 21,2 Prozent der Bevölkerung gewesen, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Im Vergleich zum Jahr 2024 blieb dieser Anteil demnach nahezu stabil (21,1 Prozent). Das geht aus ersten Ergebnissen des Mikrozensus hervor, für den nach Angaben des Bundesamts 47.444 Haushalte und 81.255 Menschen ab 16 Jahren über Einkommen und Lebensbedingungen befragt wurden. Den Statistikern zufolge hatten zuletzt rund 13,3 Millionen Menschen oder 16,1 Prozent der Bevölkerung ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Im Jahr zuvor waren es 15,5 Prozent. 2024 lag der Anteil der Menschen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze noch bei 14,4 Prozent. Deutschlands Krisen: "Das aktuelle Problem sind die Babyboomer" Neue Auswertung: Deutschland hat die älteste Arbeitsbevölkerung in der EU Als armutsgefährdet gilt nach Definition der Europäischen Union eine Person, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung hat. Bei Alleinlebenden lag diese Grenze bei 1.446 Euro netto im Monat (2024: 1.381 Euro). Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 3.036 Euro (2024: 2.900). Grundlage ist das Jahreseinkommen. Alleinlebende und Alleinerziehende mit hohen Quoten Überdurchschnittlich hohe Quoten bei der Armutsgefährdung gab es dem Bundesamt zufolge bei Haushalten von Alleinlebenden (30,9 Prozent) und bei Alleinerziehenden (28,7 Prozent). Arbeitslose hätten die höchste Armutsgefährdungsquote mit 64,9 Prozent. Aber auch andere Nichterwerbstätige (33,8 Prozent) oder Menschen im Ruhestand (19,1 Prozent) seien überdurchschnittlich betroffen. Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind nach einer Definition der EU Menschen, auf die mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft. Dies ist gegeben, wenn das Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt, ein Haushalt von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen ist oder die Person in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung lebt.