Kopftuch kein Hindernis – Gericht stärkt Rechte von Bewerberinnen
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Mitarbeiterinnen von Sicherheitsfirmen an Flughäfen dürfen Kopftuch tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Neutralitätsgebot greife in diesem Fall nicht. Eine Muslimin, die sich in ihren Rechten verletzt sah, hatte geklagt.
