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Январь
2026

Weil Frau Waseem keine Chance hat, darf „Frau Schneider“ lügen

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Eine Mietinteressentin pakistanischer Herkunft bewarb sich vergeblich um Besichtigungstermine. Als „Frau Schneider“ dagegen hatte sie Erfolg. Der Bundesgerichtshof verurteilt den Makler zu Schadenersatz – und gibt einen wichtigen Hinweis zu Informationspflichten der Mieter.