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Kassenband-Knigge: Muss der Warentrenner sein?

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Wer an der Kasse im Supermarkt oder in der Drogerie auf den Warentrenner verzichtet, macht sich schnell bei seinen Mitmenschen unbeliebt. Aber warum eigentlich? Gibt es eine Pflicht, ihn zu nutzen? Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, ein fehlendes Plastikstäbchen - und schon liegt Spannung in der Luft. Der Warentrenner auf dem Kassenband ist klein und unscheinbar, und trotzdem erstaunlich konfliktträchtig. Für die einen ist es ein Akt der Höflichkeit, ihn hinter seine Einkäufe zu platzieren, für die anderen eine lästige Nebensache. Doch wer ihn nicht benutzt, riskiert nicht selten missliebige Blicke. Aber warum eigentlich? Gibt es eine Pflicht, ihn zu benutzen oder ist das nur eine Frage des guten Tons? Eher letzteres. Dem Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi zufolge gibt es keine Regelung in den Geschäftsbedingungen der Märkte, die die Nutzung eines Warentrenners vorschreibt. "Eine gesetzliche Pflicht gibt es ohnehin nicht." Es handelt sich also um eine reine Gepflogenheit. Juristisch sei man Karimi zufolge lediglich dazu verpflichtet, sich am Kassenband so zu verhalten, dass es nicht zu Missverständnissen oder Verwechslungen kommt - etwa indem man ausreichend Abstand zwischen den eigenen Produkten und den Einkäufen des Kassenbandnachbarn hält. Missachtung der Gepflogenheit gilt als unhöflich Aber wie kommt es dann, dass Menschen verstimmt reagieren, wenn der Warentrenner nicht zum Einsatz kommt? "Weil sich die Nutzungserwartung sozusagen als ungeschriebene Regel eingebürgert hat", schätzt Roosbeh Karimi. "Wird der Warentrenner nicht genutzt, darf das somit berechtigt als unhöflich verstanden werden" - zumindest, solange das Kassenband von mehr als einer Person genutzt wird. Am Ende ist der Einsatz eines Warentrenners also vor allem eines: eine Geste des Respekts und eine Einladung zu einem entspannteren Miteinander an der Kasse. Wer diesen kleinen Handgriff vornimmt, macht darum zumindest nichts falsch.