Brandanschlag in Berlin: So will die Regierung Infrastruktur schützen
Ein folgenreicher Brandanschlag in Berlin zeigt, wie dringend der Schutz kritischer Infrastruktur ist. Ein Gesetz der Bundesregierung verspricht Verbesserungen, stößt jedoch auf Kritik. Zehntausende Berliner sind seit Tagen ohne Strom und ohne Heizung. Während viele von ihnen in ihren dunklen Wohnungen frieren, ist in Deutschland eine Debatte darüber entbrannt, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Ursache des Stromausfalls im Berliner Südwesten ist ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, zu dem sich eine linksextremistische Gruppierung bekannt hat. Angesichts der verheerenden Folgen des Brandanschlags stellt sich die Frage, wie die kritische Infrastruktur im Land besser geschützt werden kann. Schließlich sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erst in seiner Neujahrsansprache mit Blick auf Russland : "Täglich wird auch Deutschland von Sabotage, Spionage und Cyber-Angriffen überzogen." Er versprach den Menschen im Land: "Wir sorgen für unsere Sicherheit. Wir leben in einem sicheren Land." Was also tut die schwarz-rote Koalition im Bereich kritischer Infrastruktur dafür? Die Bundesregierung hat im September einen übergreifenden Gesetzentwurf verabschiedet, das sogenannte Kritis-Dachgesetz. Kritis steht für "kritische Infrastruktur". Neben Stromleitungen sind das auch Bahnstrecken und große Lebensmittelproduzenten. Diese Infrastruktur soll künftig besser gegen Ausfälle, Sabotage und Krisen abgesichert werden. Doch Kritiker halten die Pläne aus dem Bundesinnenministerium von Minister Alexander Dobrindt (CSU) für unzureichend. t-online erklärt, wo es hakt. Was sind die Pläne der Bundesregierung beim Kritis-Dachgesetz? Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, kritische Infrastrukturen besser gegen physische Risiken wie Sabotage, Terrorismus , Naturkatastrophen und hybride Bedrohungen zu schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass wichtige kritische Infrastruktur in Deutschland identifiziert wird. Ohne sie wären das Funktionieren der Wirtschaft sowie die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährdet. Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen die Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Konkret geht es also um Kraftwerke, Flughäfen, große Krankenhäuser, Wasserwerke und Rechenzentren. Von dem Gesetz betroffene Einrichtungen müssen für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sein und mehr als 500.000 Menschen betreffen. Schließlich sollen für die einzelnen kritischen Dienstleistungen Risikobewertungen vorgenommen werden. Es werden außerdem übergreifende Mindestanforderungen festgelegt, damit Betreiber ihre Anlagen besser absichern, Risiken frühzeitig erkennen und die Versorgung im Ernstfall schneller wiederherstellen können. Betreiber müssen zudem Vorfälle melden. Wer nicht mitzieht, muss Bußgelder zahlen. Was ist der Stand der Dinge? Deutschland hat sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht Zeit gelassen. Die EU hatte eigentlich eine Frist bis zum 17. Oktober 2024 gesetzt. Die Ampel aus SPD, Grünen und FDP hatte am 6. November 2024 nur kurz vor dem Platzen ihrer Koalition einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Im Bundestag fand sich nach dem Aus der Ampel dann aber keine Mehrheit mehr dafür. Die schwarz-rote Bundesregierung beschloss dann im September 2025 einen Kritis-Gesetzentwurf. Nun läuft das parlamentarische Verfahren. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes wird bis Mitte dieses Jahres gerechnet. Was sagen Kritiker? Der Bundesrat fand im November für die Pläne der Bundesregierung deutliche Worte. Der Gesetzentwurf werde seiner Zielsetzung nicht gerecht, hieß es in einer Stellungnahme. Schutz und Resilienz kritischer Infrastruktur blieben deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück, es bestehe die Gefahr unterschiedlicher Umsetzungsniveaus, unklarer Zuständigkeiten und eines Flickenteppichs bei Schutzmaßnahmen. Auch bei einer Anhörung im Innenausschuss vor einigen Wochen hagelte es Kritik von Fachverbänden, Experten und Unternehmen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erneuerte am Dienstag anlässlich der Lage in Berlin seine Kritik und monierte, dass die Pläne "der realen Bedrohungslage nicht gerecht" würden. "Statt eines klaren und wirksamen Schutzrahmens setzt der Entwurf auf zusätzliche Regulierung und ein überhastetes Verfahren mit kurzer Beteiligung der Experten", so der BDI. Was sind konkrete Problemfelder? Zuständigkeiten : Der BDI fürchtet Schnittstellenprobleme und Doppelstrukturen. "Es bleibt offen, wie sich die beteiligten Bundesbehörden sinnvoll ergänzen können, ohne Unternehmen durch parallele Vorgaben unnötig zu belasten", kritisierte etwa Kerstin Petretto vom BDI vor dem Innenausschuss. Fachleute monieren außerdem, dass im Krisenfall unklar sei, wer die einheitliche Steuerung übernehme. Kritisiert wird auch, dass Landes- und Kommunalverwaltungen nicht ausreichend in den Plänen berücksichtigt würden. Bürokratie und Transparenzpflichten: Kritiker fürchten, dass durch die Pläne zusätzlicher administrativer Aufwand entstehe, der sich aus Nachweis- und Meldepflichten ergebe. Sylvia Borcherding vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission beklagte im Ausschuss, dass Transparenzanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen zwar ein nachvollziehbares Ziel verfolgten, aber in einem Zielkonflikt mit dem Schutz dieser Infrastrukturen stünden. Man werde zur umfassenden Offenlegung von Planungs- und Infrastrukturunterlagen verpflichtet, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme. "In der Praxis bedeutet dies, dass häufig detaillierte Karten, technische Parameter, Standortinformationen, Leitungs- und Trassenverläufe sowie Infrastrukturstrukturen öffentlich zugänglich gemacht werden – digital, dauerhaft und ohne wirksame Zugriffsbeschränkungen." Kosten: "Der Gesetzentwurf vermeidet jede klare Aussage zu Kosten und Ressourcen", kritisiert Manuel Atug von der AG Kritis, einer unabhängigen Arbeitsgruppe von Fachleuten. Er warnt, dass die Frage, ob und wann Maßnahmen tatsächlich umgesetzt würden, von nachträglichen Finanzierungsentscheidungen der Ministerien abhänge. "Resilienz wird so zu einer optionalen Aufgabe, nicht zu einer verbindlichen Pflicht", heißt es in seiner Stellungnahme Welche weiteren Regelungen zum Schutz kritischer Infrastruktur gibt es? Während das Kritis-Dachgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, ist seit Dezember ein anderes Gesetz wirksam, mit dem europäische Vorgaben für die Cybersicherheit der kritischen Infrastruktur in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Nis2-Gesetz , eine Art Schwestergesetz zum Kritis-Dachgesetz. Während das Kritis-Dachgesetz auf den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen abzielt, regelt Nis2 die Cyber- und IT-Sicherheit von Unternehmen und Einrichtungen und verpflichtet sie zu Schutzmaßnahmen gegen digitale Angriffe sowie zu Meldepflichten bei IT-Vorfällen. In der Praxis bedeutet das, dass die meisten Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben, von beiden Gesetzen beziehungsweise EU-Richtlinien betroffen sind. Kritiker monieren, dass die beiden Gesetze nicht gut aufeinander abgestimmt seien. Konkret gebe es unterschiedliche Definitionen für bestimmte Begriffe oder auch Meldepflichten an verschiedene Behörden. Das könne zu Doppelarbeit und Effizienzverlusten führen. Wie reagiert die Politik auf den Berliner Stromausfall? Bundesinnenminister Dobrindt, dessen Ministerium federführend für den Schutz kritischer Infrastruktur zuständig ist, warnte vor einem Erstarken des Linksterrorismus. Er sagte "Bild", dass solche Anschläge die Notwendigkeit unterstreichen würden, die Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum massiv auszuweiten. Dazu gehöre unter anderem die Einführung der IP-Adressen-Speicherung sowie der Einsatz der Telekommunikations-Überwachung. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, wirft Dobrindt und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Versäumnisse beim Schutz kritischer Infrastruktur vor. "Bis heute hat es die Bundesregierung nicht geschafft, die beiden EU-Richtlinien einheitlich umzusetzen – trotz Vertragsverletzungsverfahren, die seit Langem gegen die Bundesrepublik Deutschland laufen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums t-online. In Zeiten von Terrorismus und Sabotage sei es zwingend notwendig, den über Jahre vernachlässigten Schutz der kritischen Infrastrukturen schnellstmöglich hochzufahren und den Bevölkerungsschutz massiv zu stärken, so von Notz weiter. "Der Kritis-Schutz ist auch nur ein, wenn auch zentraler Bereich bei der Abwehr hybrider Bedrohungen. Diese sind vielfältig und müssen endlich von den Verantwortlichen im Bundesinnenministerium und im Kanzleramt ernst genommen werden", forderte der Grünen-Politiker. Eine echte Sicherheitsoffensive und die umgehende Umsetzung eines ganzen Bündels an Maßnahmen und Gesetzesänderungen seien überfällig, so von Notz. "Dazu gehört unter anderem auch ein bundesweites Lagebild zu Sabotage und anderen Angriffen." Er kritisierte die Kritis-Pläne der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit als "Schmalspur-Umsetzung der EU-Vorgaben". Die Linke wirft Dobrindt vor, den Anschlag zu nutzen, um Grundrechte abzubauen. "Für Innenminister Dobrindt steht der Feind links, und er nutzt jede Gelegenheit, die sich ihm bietet, um gegen Linke Stimmung zu machen und mehr Überwachung und Kontrolle zu fordern", so die Innenpolitikerin Clara Bünger. "Statt Grundrechte anzugreifen, sollte Dobrindt sich ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie die kritische Infrastruktur besser geschützt werden kann." Die Berliner AfD sprach von sicherheitspolitischem Versagen mit strukturellen Ursachen.
