Urteil aus Kassel – Bei der Grundrente zählt auch das Einkommen des Ehepartners
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Wer lange arbeitet und wenig verdient, kann später Grundrente erhalten. Verdient der Ehepartner aber gut, wird das Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Das BSG entschied, dass dies zulässig ist – anders als bei unverheirateten Paaren.
