Bundeswehr: Bundeswehr stoppt zivile Umnutzung von Militärarealen
Die Bundeswehr soll wegen der veränderten Sicherheitslage deutlich größer werden. Dazu werden Pläne zur Aufgabe von Militärgeländen aufgehoben - auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Das Verteidigungsministerium setzt die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke aus. Davon sind auch Standorte in Sachsen und Sachsen-Anhalt betroffen. Grund dafür ist der höhere Bedarf an Standorten wegen der geplanten Vergrößerung der Bundeswehr, wie das Ministerium mitteilte. Der Umwandlungsstopp betrifft demnach zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Diese seien grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet.
Das Verteidigungsministerium machte die Liste zunächst nicht öffentlich. Das ARD-Hauptstadtstudio berichtete über ein Dokument, auf dem auch der bayerische Fliegerhorst Erding sowie die Rheinliegenschaft in Koblenz standen. Diese Liste lag auch der Deutschen Presse-Agentur vor.
Diese Areale sind betroffen
Darin genannt werden für Sachsen-Anhalt sechs Immobilien, darunter ehemalige Kasernen in Schönebeck und Stendal, ein ausgedienter Übungsplatz in Halberstadt sowie der frühere Flugplatz Krähenberge in Burg. Für Sachsen werden ein ehemaliges Munitionslager in Mockrehna, ein Objekt in Kossa und ein früheres Munitionsdepot in Elsnig aufgeführt.
Mit der Kursänderung könnten Pläne der Kommunen für die Nutzung der Areale durchkreuzt werden. "Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", sagte Nils Hilmer, Staatssekretär im Verteidigungsministerium. "Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen."
Die Umwandlung von Bundeswehrstandorten für zivile Zwecke war in den frühen 1990er Jahren nach Ende des Kalten Kriegs begonnen worden und wurde nach Aussetzung der Wehrpflicht in den 2010er Jahren fortgesetzt.
