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Октябрь
2025

LAG Berlin-Brandenburg: Fenstersprung im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall

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Weil die Akkus seines E‑Rollers in Flammen aufgingen, ist ein Mann während einer Telefonkonferenz aus dem Fenster gesprungen und hat sich beide Füße gebrochen. Mitnichten ein Arbeitsunfall, meinen die Richter.