Beamte in Rentenversicherung einzahlen lassen: Sinnvoll oder teuer?
Mehr Geld für die Rentenkasse: Um dieses Ziel zu erreichen, kann sich Ministerin Bärbel Bas vorstellen, auch Beamte einzubeziehen. Fachleute warnen jedoch. Das Rentensystem steht unter Druck: Immer mehr Rentner leben von den Beiträgen einer immer kleineren Zahl von Beschäftigten. Um die Finanzierung breiter abzustützen, erwägt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen . Ihre Ziele: mehr Einnahmen, mehr Gerechtigkeit. Doch Ökonomen halten den Vorschlag für kurzsichtig: Langfristig könnte die Reform das Rentensystem sogar zusätzlich belasten. Warum die Idee zumindest finanziell wohl nicht aufgeht. Was unterscheidet die Rente von der Pension? Arbeitnehmer zahlen während ihres Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Ihre spätere Rente hängt von der Höhe und der Dauer dieser Beiträge ab. Beamte hingegen erhalten eine Pension, die vollständig vom Staat finanziert wird. Sie leisten keine eigenen Beiträge, bekommen im Ruhestand aber häufig deutlich mehr Geld – nicht selten über 3.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Rente liegt dagegen für die allermeisten deutlich darunter. Warum die Beamtenpension höher ausfällt, lesen Sie hier. Besonderer Status: Wie viel Steuern zahlen Beamte? Der Vorschlag: Beamte in die Rentenkasse einbeziehen Arbeitsministerin Bas (SPD) hat bereits zu Beginn ihrer Amtszeit vorgeschlagen, Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, und dafür viel Kritik von den Koalitionspartnern CDU und CSU erhalten . Das Vorhaben ist nicht Teil des Koalitionsvertrags. In den Augen von Bas könnte die Einbeziehung weiterer Gruppen die Einnahmen der Rentenkasse erhöhen und die Finanzierung breiter aufstellen. Doch Fachleute warnen: Eine kurzfristige Entlastung wäre zwar möglich, langfristig könnte die Rentenversicherung aber stärker belastet werden. Warum der Effekt begrenzt wäre Experten wie der Ökonom Martin Werding von den sogenannten Wirtschaftsweisen verweisen darauf, dass neue Einzahler später auch Rentenansprüche erwerben. Da Beamte im Schnitt länger leben als andere Versicherte, würden sie überdurchschnittlich lange Rentenzahlungen erhalten . Laut Werdings Berechnungen würde eine Einbeziehung der Beamten langfristig sogar höhere Beitragssätze zur Folge haben, während das Rentenniveau – also das Verhältnis von Standardrenten zu Durchschnittslöhnen – ähnlich stark sinken würde wie bisher. Für Beitragszahler und Rentner ergäbe sich somit kein Vorteil. Belastung für öffentliche Haushalte Ein weiteres Problem wären die kurzfristigen Mehrkosten für Bund, Länder und Gemeinden. Diese sind die größten Arbeitgeber von Beamten. Würden Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, müssten die öffentlichen Arbeitgeber sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zahlen. Gleichzeitig müssten die Bruttogehälter steigen, damit die Nettoeinkommen der Beamten stabil bleiben. Denn diese müssten nun selbst Rentenbeiträge zahlen. Hinzu kämen neue Verpflichtungen zur betrieblichen Altersvorsorge , die es für Beamte bisher nicht gibt. Pensionssystem selbst unter Druck Auch ohne eine Integration in die Rentenversicherung steht die Beamtenversorgung vor finanziellen Herausforderungen. Wegen der steigenden Zahl an Pensionären wächst der Bedarf an Steuermitteln, um deren Ansprüche zu finanzieren. Viele Bundesländer haben jedoch ihre Versorgungsfonds, die eigentlich der Vorsorge dienen sollten, in den vergangenen Jahren aufgelöst oder geplündert. Nur Sachsen hat seinen Pensionsfonds verfassungsrechtlich abgesichert. Diese Alternative schlagen die Wirtschaftsweisen vor Die Wirtschaftsweisen schlagen ein alternatives Modell vor: Nur neue Beamte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Bund, Länder und Kommunen übernehmen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile der Beiträge. Die Beiträge fließen in eine separate Kasse, die nach dem Umlageprinzip funktioniert. Künftige Beamtenjahrgänge erhalten später eine betriebliche Zusatzversorgung, um die niedrigeren GRV-Leistungen auszugleichen. So ließen sich langfristig Ausgaben steuern und die Beamtenversorgung schrittweise an das allgemeine System angleichen. Wann entscheidet sich, ob Beamte einbezogen werden? Anfang 2026 nimmt die von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Rentenkommission ihre Arbeit auf. Sie soll Vorschläge machen, mit welchen Reformen die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziert werden kann. Was davon tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet aber die Bundesregierung und letztlich dann das Parlament. Welche weiteren Reformideen für die Rente zur Diskussion stehen, lesen Sie hier. Fazit Eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung könnte das System kurzfristig stärken, würde es langfristig aber nicht stabilisieren. Die Rentenversicherung selbst ließe sich dadurch kaum retten, ebenso wenig die Pensionssysteme der öffentlichen Hand. Experten halten Reformen beider Systeme für notwendig, warnen aber vor einer einfachen Zusammenlegung. Wahrscheinlicher ist, dass künftig nur noch Beamte mit hoheitlichen Aufgaben – etwa in Justiz, Polizei, Verteidigung oder Finanzverwaltung – verbeamtet werden.
