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BAG stärkt Arbeitnehmer im Kampf um mehr Gehalt: Das ist jetzt erlaubt

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Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt weniger als Männer. Ein Grundsatzurteil stärkt ihre Position nun deutlich. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Das klingt eigentlich selbstverständlich. Und doch sieht die Realität in vielen Unternehmen in Deutschland anders aus. Zwischen den Gehältern von Männern und Frauen klafft weiterhin eine Lücke, selbst wenn sie den gleichen Job ausfüllen. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt könnte helfen, diese zu schließen. Denn nun ist klar, an wessen Verdienst sich Frauen bei einem Streit orientieren können. Ein Urteil mit Signalwirkung Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden, dass Frauen nicht länger auf Durchschnittswerte verwiesen werden dürfen, wenn sie auf gleiche Bezahlung pochen. Es reicht aus, einen einzelnen Kollegen als Vergleich heranzuziehen – etwa den Spitzenverdiener auf derselben Ebene. Geklagt hatte eine Managerin von Daimler Truck , die weniger verdiente als ihr bestbezahlter männlicher Kollege in vergleichbarer Position. Streitwert: mehr als 100.000 Euro. Die Anwältin von Daimler Truck hatte argumentiert, die Unterschiede lägen in individueller Leistung und Verantwortung. Doch das Gericht sah es anders: Der sogenannte Paarvergleich ist zulässig – und der Mittelwert (Median) einer Gruppe spielt keine Rolle. Das gebe die Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. Einkommensvergleich: Ab diesem Nettogehalt gelten Sie als reich Drei Stufen des Reichtums: Ab diesem Kontostand gelten Sie bei Banken als reich Damit hob das BAG ein Urteil des Landesarbeitsgerichts in großen Teilen auf. Der Fall geht nun an dieses Gericht zurück. Dort soll auch der Arbeitgeber Gelegenheit haben, darzulegen, welche sachlichen Gründe es für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters gibt. Was das Urteil für Frauen bedeutet Das Urteil (Az. 8 AZR 300/24) erleichtert es Frauen erheblich, eine Diskriminierung wegen des Geschlechts geltend zu machen. Arbeitgeber müssen künftig beweisen, dass ein Gehaltsunterschied auf sachlichen Gründen beruht, etwa höherer Verantwortung oder längerer Betriebszugehörigkeit. Gleichzeitig setzt das Gericht klare Grenzen für undurchsichtige Gehaltsstrukturen. Das Entgeltsystem von Daimler Truck sei für die betroffene Position nicht transparent genug gewesen, urteilten die Richter. "Es wird künftig leichter sein, eine geschlechtsbedingte Entgeltdiskriminierung darzulegen", sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. "Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts bekommt damit immer schärfere juristische Zähne." DGB-Vize fordert: EU-Richtlinie endlich umsetzen Für die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack zeigt das Urteil aber auch, "wie wenig das deutsche Entgelttransparenzgesetz taugt". Sie fordert die Bundesregierung auf, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich vollständig umzusetzen. Das muss bis 7. Juni 2026 geschehen. Das seit 2017 geltende Gesetz erlaubt zwar Gehaltsauskünfte, aber nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Viele Frauen in kleineren Unternehmen bleiben damit außen vor. Wie das Entgelttransparenzgesetz ab 2026 verschärft wird, lesen Sie hier. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit noch immer rund sechs Prozent weniger als Männer. Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit erreichen. Das aktuelle Urteil könnte diesen Prozess beschleunigen, indem es die Rechte von Beschäftigten stärkt, die sich gegen ungleiche Bezahlung wehren. So prüfen Sie, ob Sie unterbezahlt sind Wer den Verdacht hat, für die gleiche Arbeit weniger Geld zu bekommen als männliche Kollegen, sollte zunächst prüfen, ob das eigene Unternehmen dem Entgelttransparenzgesetz unterliegt. Dann können Arbeitnehmerinnen eine formelle Auskunft über die Gehälter vergleichbarer Kollegen verlangen. Nach dem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht mehr nötig, sich auf Durchschnittswerte zu berufen. Frauen dürfen stattdessen eine konkrete Vergleichsperson auswählen – etwa den bestverdienenden Mann mit einer vergleichbaren Tätigkeit. Weicht das eigene Gehalt von dessen Bezahlung deutlich ab, liegt eine Benachteiligung nahe. Kann der Arbeitgeber nicht nachvollziehbar erklären, warum die Differenz besteht, gilt die Vermutung, dass eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt anpassen. Wer rechtliche Schritte erwägt, sollte sich frühzeitig beraten lassen, etwa durch eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht . Diese können helfen, Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.