Weltgerichtshof: Israel muss Zivilisten im Gazastreifen versorgen
Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen sicherstellen muss. Das Gericht verfügt allerdings nicht über die Mittel, die Entscheidung auch durchzusetzen. Israel ist nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) verpflichtet, die Grundbedürfnisse der Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu decken. Der IGH ist das höchste Rechtsorgan der Vereinten Nationen (UN) und wird auch Weltgerichtshof genannt. Das aus elf Richtern bestehende Gremium fügt hinzu, dass Israel verpflichtet sei, die Hilfsmaßnahmen der UN im Gazastreifen und ihrer Einrichtungen, darunter das Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), zu unterstützen. Israel habe seine Behauptung, eine beträchtliche Zahl von UNRWA-Mitarbeitern seien Mitglieder der militanten Hamas, nicht belegt, erklären die Richter. Die Urteile des IGH sind für die beteiligten Staaten zwar völkerrechtlich bindend, der Gerichtshof verfügt jedoch über keine eigenen Mittel, um die Einhaltung zu erzwingen.
