Rechtsstreit mit Behörde: «Leidenschaftlicher» Velopendler will 1550 Franken für Energieriegel von den Steuern abziehen
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Der pauschale Abzug für Fahrradkosten im Kanton Bern beträgt 700 Franken. Ein Mann deklarierte in der Steuererklärung ein Vielfaches davon – und blitzte ab.
