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Plädoyer der Combs-Verteidigung: Gewalt ja, Verbrechen nein

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Im Prozess gegen Sean "Diddy" Combs hat die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer häusliche Gewalt des früheren Rap-Superstars eingestanden - jegliche Straftat aber bestritten.  Die Aussagen von zwei Ex-Freundinnen, nach denen Combs sie unter anderem geschlagen und getreten habe, bestreite er nicht, sagte Verteidiger Marc Agnifilo vor Gericht in New York, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. "Zu der häuslichen Gewalt stehen wir."