Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot auf
Laut den Leipziger Richtern gibt es in der Zeitschrift zwar verfassungsfeindliche Inhalte. Aber diese seien nicht so „prägend“, dass sie ein Verbot rechtfertigten.

Laut den Leipziger Richtern gibt es in der Zeitschrift zwar verfassungsfeindliche Inhalte. Aber diese seien nicht so „prägend“, dass sie ein Verbot rechtfertigten.