Ausnahmegenehmigungen, H 2.4.2 der TO
Verfahren für Ausnahmegenehmigungen nach Ziffer H 2.4.2 der Turnierordnung (»Heidelberg-Antrag«)
Nach dem Beschluss des Verbandstages, der unten im Wortlaut abgedruckt ist, dürfen in der Rangliste zum 31.08.2025 vor einem Spieler keine anderen Spieler mit einer mehr als 400 Punkte niedrigeren DWZ gemeldet werden. Über Ausnahmeanträge entscheidet der Sportdirektor. Anträge sind an den Bezirksturnierleiter zu richten.
Das Präsidium hat auf seiner Sitzung am 18.06. festgelegt, dass über die Ausnahmegenehmigungen in Vertretung des zurückgetretenen Sportdirektors Vizepräsident Jürgen Gersinska entscheidet. Es wird empfohlen, entsprechende Anträge an den Bezirksturnierleiter sogleich in Kopie an vizepraesident.gersinska@badischer-schachverband.de zu senden. Als Antragsfrist wurde der 20.08. festgelegt, damit über die Anträge bis zur Ranglistenabgabe entschieden werden kann.
Der Antrag muss den Namen und die DWZ
