Klage abgewiesen: Auswärtiges Amt darf Zeitschrift „Kulturaustausch“ fördern
Das Auswärtige Amt darf die Zeitschrift „Kulturaustausch“ finanziell fördern, ohne dass die staatliche Neutralität verletzt oder der Wettbewerb verzerrt würde: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Klage von „Lettre International“ ab.
