Die Bundesregierung beruft sich auf nationales Recht
Die Bundesregierung verstärkt die Grenzkontrollen, um die „irreguläre Migration“ weiter zu verringern. Doch als offizielle Grundlage dient zunächst nicht eine „Notlage“ nach Europarecht. Die Unionsseite gibt dem deutschen Recht vielmehr entgegen den üblichen Gepflogenheiten den Vorrang.
