ru24.pro
World News
Март
2025

Typisch deutsch: BGH urteilt Nachbarsstreit: Finger weg von Bambushecke!

0
Stern 

Ein Nachbarstreit über eine meterhohe Bambushecke landet am höchsten deutschen Zivilgericht. Der BGH klärt daran die Frage: Was macht eigentlich eine Hecke aus?

Für die rechtliche Einstufung eines Gewächses als Hecke gibt es keine allgemeine Höhenbegrenzung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil festgehalten. Der konkrete Rechtsstreit um eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke in Hessen muss trotzdem noch einmal vor Gericht verhandelt werden. Der Fall wurde ans Oberlandesgericht Frankfurt zurückverwiesen. Das Gericht soll nachprüfen, ob die Hecke den gesetzlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück tatsächlich einhält.

Im konkreten Fall hatte der Kläger von seiner Nachbarin gefordert, dass sie ihre mindestens sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke an der gemeinsamen Grundstücksgrenze um rund die Hälfte zurückschneidet und diese Höhe beibehält. In Frankfurt hatte seine Klage zuletzt keinen Erfolg. Die Nachbarin hatte nach Ansicht der Richterinnen und Richter schließlich den Grenzabstand von 75 Zentimetern zum Grundstück des Klägers eingehalten.

Es zählt der "geschlossene Eindruck" der Bambushecke

In Karlsruhe ging es dabei auch um die Frage: Was ist überhaupt eine Hecke? Denn für Hecken gelten im Hessischen Nachbarrecht geringere Mindestabstände zum Nachbarn als etwa für Bäume und stark wachsende Sträucher. Der Anwalt des Klägers argumentierte, Hecken hätten eine immanente Höhenbegrenzung. Die betroffene Hecke hätte ihre Eigenschaft als solche insofern aufgrund ihrer Höhe verloren und müsse geschnitten werden.

Dieser Ansicht erteilte der BGH nun eine Absage. Allein aus dem Begriff der Hecke ergebe sich noch keine Höhenbegrenzung, entschied der Senat. Dagegen spreche schon der allgemeine Sprachgebrauch, der eine Hecke vor allem durch ihre Abgrenzungs- und Schutzfunktion definiert. Entscheidend sei daher vielmehr, ob die Anpflanzung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen geschlossenen Eindruck als Einheit macht. Eine Höhenbegrenzung zu definieren sei Aufgabe des jeweiligen Landesgesetzgebers, nicht der Gerichte.

Gilt der Bambus überhaupt als Hecke?

Der Kläger forderte von seiner Nachbarin, dass sie ihre Bambushecke auf drei Meter zurückschneidet und dafür sorgt, dass sie nicht wieder über diese Höhe hinauswächst. Am Oberlandesgericht Frankfurt hatte er damit zuletzt keinen Erfolg. Das Gericht argumentierte unter anderem, die Frau habe schließlich die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten. Der Mann legte Revision ein.

In der mündlichen Verhandlung am BGH ging es im Februar auch um die grundsätzliche Frage: Gilt der Bambus überhaupt als Hecke? Denn Hecken sind im Hessischen Nachbarrecht gegenüber anderen Gewächsen privilegiert. Das Landesrecht schreibt für sie deutlich geringere Abstände zum Nachbargrundstück vor als zum Beispiel für Bäume oder Sträucher.

Wildwuchs oder Gartenbaukunst

Die Anwälte der beiden Seiten hatten in Karlsruhe unterschiedliche Auffassungen dazu, was eine Hecke ausmacht. Der Vertreter des Klägers argumentierte, eine Hecke müsse regelmäßig gepflegt und geschnitten werde. Ab einer bestimmten Höhe könne sie daher nicht mehr als Hecke durchgehen.

Die Anwältin der beklagten Nachbarin hielt dagegen: Es könne nicht sein, dass eine Hecke ihre Eigenschaft als solche verliere, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreite. Außerdem habe so eine Hecke ja auch viele Vorteile, betonte sie. Sie sei ein "lebendiges Element der Gartenbaukunst" und biete zum Beispiel Sicht- und Lärmschutz sowie einen ökologischen Wert.

Für seinen Mandanten sei die Hecke erst einmal "eine grüne Wand", sagte der Klägeranwalt. "Wenn es regnet oder schneit, lasten die Niederschläge zusätzlich auf diesen Blättern, sodass sich diese Bambuspflanzen auf sein Grundstück hinüberneigen". Sie hätten für den Kläger "eine erdrückende Wirkung".