CDU-Anfrage: Regierung verteidigt Förderung politischer Vereine
Für ihre parlamentarische Anfrage zur Förderung politischer Vereine musste die Union viel Kritik einstecken. Jetzt hat die Regierung auf die 551 Fragen geantwortet. Die Bundesregierung hat auf die umstrittene Anfrage der Unionsfraktion zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und deren politischer Neutralität reagiert und dabei den Vorwurf einer "Schattenstruktur" zurückgewiesen. Grundsätzlich lebe der Staat von "zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene", heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Antwort. Dabei sei auch die "aktive und passive Förderung" dieses Engagements vorgesehen. Jedoch: "Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für die in der Kleinen Anfrage enthaltene Behauptung, wonach die geförderten NGOs eine 'Schattenstruktur' bildeten." Koordiniert wurde die Antwort vom Bundesfinanzministerium , weitere Ressorts lieferten Infos zu. Über die Antwort hatte am Mittwoch zuerst "Business Insider" berichtet. Die Unionsfraktion hatte insgesamt 551 Fragen gestellt und dies damit begründet, dass sich Demonstrationen von zahlreichen Organisationen Anfang Februar "nicht einfach 'gegen rechts' gerichtet" hätten, sondern "ganz dezidiert" gegen die CDU . "Grundgesetz garantiert Grundrecht auf Versammlungsfreiheit" Daher reichte die Union am Tag nach der Bundestagswahl einen umfangreichen Fragenkatalog an die Bundesregierung ein. Darin ging es um die Finanzierung von Organisationen wie Greenpeace, Omas gegen Rechts, Deutsche Umwelthilfe, Campact, Amadeu Antonio Stiftung und BUND . Gefragt wurde etwa auch nach der Gemeinnützigkeit einzelner Organisationen, nach Verbindungen zu Bundesbehörden und internationalen Organisationen und nach nötigen Reformen. Was geförderte Vereine in Deutschland dürfen – und was nicht In einer umfangreichen Vorbemerkung der Regierung, auf die in der Antwort immer wieder verwiesen wird, heißt es, dass "das Grundgesetz ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert" und die "Selbstbestimmung hinsichtlich Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung" geschützt sei. Vor Wahlen gebe es hierbei keine Einschränkungen. "Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen", heißt es weiter. Bundesregierung verteidigt gemeinnützige Organisationen Weiterhin heißt es dort, dass "gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein dürfen". Es sei auch "nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt". Um Transparenz über den Einfluss von Interessenvertretungen auf den Bundestag und die Bundesregierung zu schaffen, existiert seit Anfang 2022 ein verbindliches öffentliches Lobbyregister. Die Bundesregierung wies außerdem darauf hin, "dass es nicht ihre Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten". Das gelte unabhängig davon, ob diese Organisationen eine Förderung erhalten oder nicht. Bei der Aufschlüsselung nennt die Regierung nur zu einzelnen NGOs Zahlen der Finanzierung. Insgesamt gab es laut Unionsfraktion in diesem Jahr bereits 6,4 Millionen Euro. Bei vielen Organisationen lieferte die Regierung indes keine Antwort und verwies auf die Zuständigkeit der Länder, das politische Neutralitätsgebot der Regierung oder einen zu hohen Rechercheaufwand. Die Regierung betonte zudem, ihre Angaben entsprächen "den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit".