Streit bei Hannover 96: Hannover 96: Zweites Gericht lehnt Not-Geschäftsführer ab
Hannover 96 braucht einen Geschäftsführer, um die Lizenz für die nächste Saison zu erhalten. Auch das Oberlandesgericht lehnt einen Not-Geschäftsführer ab. Eine Lösung ist aber dennoch in Sicht.
Nach dem Amtsgericht Hannover hat auch das Oberlandesgericht Celle als zweite Instanz die Bestellung eines Not-Geschäftsführers bei Hannover 96 abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass den großen Streit zwischen Vereins- und Kapitalseite im Aufsichtsrat des Fußball-Zweitligisten kein Gericht lösen müsse. "Im Notfall könne anstelle des Aufsichtsrats die Gesellschaftersammlung" über einen neuen Geschäftsführer entscheiden, heißt es in der Mitteilung des OLG.
Monatelang haben sich die Vertreter des Muttervereins Hannover 96 e.V. und der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA nicht auf einen neuen Geschäftsführer für den Profifußball-Bereich einigen können. Jetzt drängt die Zeit, weil der Zweitliga-Club bis zum 17. März seinen Lizenzantrag für die kommende Saison einreichen muss und dafür einen Geschäftsführer braucht.
Die Kapitalseite um den langjährigen Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter und aktuellen Aufsichtsrats-Chef Martin Kind hatte den Antrag auf Einsetzung eines Not-Geschäftsführers gestellt. Mittlerweile steht in dem ewigen Streit zwischen Vereins- und Kapitalseite aber eine Einigung bevor: Danach soll der bisherige Sportdirektor Marcus Mann zum Sport-Geschäftsführer befördert und der ehemalige Marketing-Direktor des Hamburger SV, Henning Bindzus, zum Finanz-Geschäftsführer berufen werden. "Ich hoffe, dass das zeitnah realisiert wird", bestätigte Kind am Montag.