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Pläne von Union und SPD: Grüne Länderminister: Finanzpaket "nicht zustimmungsfähig"

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Immense Summen wollen Union und SPD in Bundeswehr und Infrastruktur investieren. Für die nötige Mehrheit brauchen sie die Grünen. Drei ihrer Länderminister winken ab.

Die Pläne von Union und SPD für milliardenschwere Investitionen in Infrastruktur und Bundeswehr stoßen bei Grünen in den Ländern auf Ablehnung. Drei Länderminister für Finanzen und Wirtschaft aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bremen halten die geplante Grundgesetzänderung bezüglich der Finanzpolitik "ohne wesentliche Änderungen (...) für nicht zustimmungsfähig". Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es brauche Korrekturen und schnelle Verhandlungen, die Bedenken und Anliegen der Länder berücksichtigten, heißt es in dem Papier weiter. Gefordert wird unter anderem die Verdoppelung des Anteils, den die Länder für Investitionen in Infrastruktur bekommen sollen, auf 200 Milliarden Euro. Hintergrund sind Pläne von Union und SPD für eine Aufweichung der Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für ein sogenanntes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur. Beide Seiten hatten dies in ihren laufenden Sondierungsgesprächen zur Bildung einer möglichen gemeinsamen Bundesregierung vereinbart. Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Beides geht nicht ohne Zutun der Grünen. Für Mona Neubaur (NRW-Wirtschaftsministerin), Danyal Bayaz (Finanzminister Baden-Württemberg) und Björn Fecker (Bürgermeister und Senator für Finanzen der Hansestadt Bremen) müssen für eine Zustimmung drei Punkte geändert werden: 

Verteidigung: Zusätzliche Ausgaben für Verteidigung sollen erst oberhalb von 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Die bisher geplanten 1 % seien "zu ambitionslos". Der Druck im Bundeshaushalt, erforderliche Reformmaßnahmen einzuleiten, dürfe nicht verringert werden.  Infrastruktur: Zwar wird das geplante Sondervermögen von 500 Millionen Euro grundsätzlich begrüßt. Allerdings werde "bisher in keiner Weise sichergestellt, dass das Sondervermögen nur für zusätzliche Investitionen des Bundes verwendet wird". Nur wenn sichergestellt werde, dass ausschließlich echte und zusätzliche Investitionen und keine Wunschprojekte einer neuen Bundesregierung finanziert würden, sei eine Zustimmung denkbar. Interessen der Länder und Kommunen: Etwa 60 Prozent der staatlichen Infrastrukturinvestitionen werde von Ländern und Kommunen erbracht, sie sollen aber nur 20 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen erhalten, heißt es in dem Papier. Es müsse sichergestellt sein, dass "ausschließlich zusätzliche Investitionen aus dem Sondervermögen erfolgen und Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz und Forschung und Entwicklung neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Quantentechnologie explizit beinhaltet sind". Nutznießer sollten daher vor allem Universitäten und Hochschulen auf der Landesebene sowie wegen der Investitionen in nachhaltigeWärmenetze vor allem Kommunen und Stadtwerke sein. Daher seien die aktuell geplanten 100 Milliarden Euro, die den Ländern für die nächsten zehn Jahre zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, nicht ausreichend. Die grünen Länderfinanzminister halten daher eine "Zuteilung von mindestens 200 Milliarden Euro für angemessen".