Bezahlbares Wohnen: Neue Verordnung verbessert Mieterschutz
Zu hohe Mieten sind für viele Menschen ein großes Problem - vor allem in Ballungsräumen. In Nordrhein-Westfalen gelten ab sofort schärfere Vorgaben, um Mietwucher zu verhindern.
In Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. März eine neue Mieterschutzverordnung in Kraft. Damit werden nun die Mieten in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt. Bislang war das erst in 18 Städten und Gemeinden der Fall.
Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist
In den 57 Kommunen dürfen Bestandsmieten jetzt um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden. Diese Neuregelung gilt bis Februar 2030 - ebenso wie die verlängerte Kündigungssperrfrist. Sie besagt, dass Mietern erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann - im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren.
Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Diese sogenannte Mietpreisbremse ist allerdings an ein Bundesgesetz gekoppelt und läuft Ende dieses Jahres aus. Der Deutsche Mieterschutzbund (DMB) sieht das als wichtiges Thema in den anstehenden Koalitionsverhandlungen im Bund und fordert, die Regelung schnellstmöglich zu verlängern.
Mietpreisbremse zieht auch nach Vertragsabschluss
Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Hans-Jochem Witzke wies darauf hin, dass die Mietpreisbremse auch im Nachhinein gezogen werden kann: So könne ein Vertrag getrost in Kenntnis einer überhöhten Miete unterschrieben und Eigentümer erst später darauf hingewiesen werden, dass die Kosten gegen die Mietpreisbremse verstießen.
Wie man überhöhte Mieten zurückbekommt
"Das zu viel Gezahlte können sich Mieterinnen und Mieter bis zu 30 Monate zurückerstatten lassen", erklärte Witzke. Ausnahmeregelungen von der Mietpreisbremse kämen nur dann zugunsten der Vermieter zum Tragen, wenn diese den Interessenten vor Vertragsabschluss informiert hätten.
Hier gilt die neue Mieterschutzverordnung
Ab sofort gilt die Mieterschutzverordnung des Landes in: Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Korschenbroich, Köln, Königswinter, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rösrath, Rommerskirchen, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist und Wesseling.
Mieterschützer und SPD sehen Nachbesserungsbedarf
Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten im Auftrag der Landesregierung, das auflistet, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Aus Sicht des DMB beruht die Studie auf veralteten Daten.
"Es gibt weiterhin viele Kommunen, die ebenfalls einen angespannten Wohnungsmarkt haben, aber nicht in die Verordnung aufgenommen wurden", kritisierte Witzke. "So ist zum Beispiel Dortmund die einzige Ruhrgebietsstadt, obwohl es auch in Städten wie Essen, Bochum, Mülheim und Oberhausen in den letzten Jahren starke Mietsteigerungen gegeben hat." Auch in "Mittelstädten" wie Mönchengladbach, Mettmann und Gütersloh habe sich die Situation am Wohnungsmarkt massiv verschlechtert. "Die gehen auch leer aus."
Ähnlich äußerte sich die SPD-Opposition. Aus ihrer Sicht müssten weit über 100 Kommunen in NRW unter die Verordnung fallen. Der wohnungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion forderte eine Neufassung. "Nur auf der Basis aktueller Zahlen kann eine Verordnung auch der sozialen Realität im Land gerecht werden und den mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben, wirklich helfen."