Scholz muss vor der Wahl keine Auskunft über das Ampel-Aus geben
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Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass das Kanzleramt nicht mehr vor der Wahl mitteilen muss, wie sich Scholz auf den Koalitionsbruch vorbereitet hat. Andernfalls könnten Regierungsmitglieder künftig in ihrer Willensfreiheit eingeschränkt sein, so die Richter in ihrem Beschluss.