Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigung verloren? Das sollten Sie jetzt tun
Für die Bundestagswahl am 23. Februar sind inzwischen wohl die meisten Wahlbenachrichtigungen verschickt worden. Wozu sind sie gut? Und was, wenn ich sie verliere?
Wie erhalte ich die Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl 2025?
Bei vielen Bürgern steckten sie vermutlich schon in den Briefkästen: die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Wahltag volljährig ist, der bekommt diesen Brief.
Um die Wahlbenachrichtigung zu erhalten, muss man – eigentlich – nichts tun: Sie wird automatisch verschickt. Wann das genau passiert, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.
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Woher weiß ich, in welchem Wahllokal ich wählen muss?
Die Wahlbenachrichtigung besagt also, dass man wählen darf – und außerdem steht darin noch eine weitere wichtige Information: in welchem Wahllokal man wählen soll und wie dessen Adresse lautet. Häufig sind das Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen.
Übrigens befindet sich an der Wahlbenachrichtigung eine abtrennbare Karte, die man am 23. Februar mit ins Wahllokal mitnehmen kann, aber nicht muss. Es genügt, wenn man einen Personalausweis oder einen Reisepass dabeihat, um sich im Wahllokal auszuweisen.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten? Das sollten Sie tun
Wer allerdings bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt in der Gemeinde des jeweiligen Hauptwohnsitzes nachfragen. Denn dann kann es sein, dass man nicht im Wählerverzeichnis steht ist. Um wählen zu dürfen, muss man aber dort eingetragen sein.
Wahlbenachrichtigung verloren? Das sollten Sie jetzt tun
Um zu wählen, sollte man die Benachrichtigung am Wahltag mitnehmen. Schon allein, weil darauf die genaue Adresse des Wahllokals steht. Aber man braucht dieses Papier nicht. Es ist also nicht schlimm, wenn man es verloren hat.
Doch wie findet man ohne diesen Zettel das richtige Wahllokal heraus? Das geht übers Internet, über die Wahllokalfinder der jeweiligen Gemeinde: Einfach die Adresse, an der man gemeldet ist, in den Suchschlitz eingeben. Alternativ hilft auch ein Anruf beim zuständigen Wahlamt weiter.
Was man aber unbedingt am Wahltag zum Wahllokal mitnehmen muss, ist ein Dokument, mit dem man sich ausweisen kann, also der Personalausweis oder der Reisepass. Denn die Wahlhelfer müssen überprüfen, ob man auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
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Quelle: Bundeswahlleiterin / Hamburg.de