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Verkehr: Gericht sieht Probleme bei Zulässigkeit von Gäubahn-Klagen

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Die Gäubahn soll für einige Jahre den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr anfahren und im Stadtteil Vaihingen enden. Zwei Klagen dagegen beschäftigen nun das Verwaltungsgericht.

Im Prozess um die geplante Kappung der Gäubahn hat das Gericht zu Beginn darüber verhandelt, ob die Klagen der Umweltverbände zulässig sind. Man werde sich am ersten Verhandlungstag mit der Zulässigkeit befassen, weil es erhebliche Probleme gebe, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Wilke in Stuttgart. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klagen traf die Kammer zunächst nicht, die Seiten tauschten Argumente für oder gegen eine Zulässigkeit aus. 

Wegen Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 endet die Gäubahn ab dem Frühjahr 2026 schon im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen und nicht wie bisher am Stuttgarter Hauptbahnhof. Reisende mit dem Ziel Innenstadt müssen dann mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren. Dagegen haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesnaturschutzverband (LNV) geklagt.

Aus Sicht der DUH verstößt die geplante Kappung der Gäubahn gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Stuttgart 21. Der Landesnaturschutzverband fürchtet auch Auswirkungen auf das Klima und will vor Gericht erreichen, dass ein Stilllegungsverfahren für die Gäubahn durchgeführt wird - laut Gericht mit dem Ziel, dass diese Stilllegung eben nicht genehmigt wird. Beide Klagen richten sich dem Gericht zufolge gegen das Eisenbahnbundesamt. 

Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet.