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Январь
2025

Thüringer Justiz: Thüringen kann keine Richter und Staatsanwälte berufen

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Richter und Staatsanwälte in Thüringen werden von einem Landtagsausschuss gewählt. Doch der kommt vorerst nicht zustande - die nötige Mehrheit fehlte.

In Thüringen können keine neuen Richter und Staatsanwälte berufen werden. Die dafür nötigen Landtagsausschüsse kamen nicht zustande - die Mitglieder müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Dafür sind im Parlament in Erfurt auch Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD und Linke nötig. Die Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD verfügt im Landesparlament nur über 44 der 88 Landtagssitze. Die AfD, die mit 32 Abgeordneten die größte Fraktion stellt, verfügt über eine sogenannte Sperrminorität. 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Lutz Liebscher, kritisierte die AfD mit ihrem Vorsitzenden Björn Höcke. "Damit zeigt die AfD erneut ihr zerstörerisches Potenzial", erklärte er. Die AfD habe kein Interesse an funktionierenden demokratischen Institutionen. Liebscher sprach von einem "Nackenschlag für die Thüringer Justiz". 

Nur AfD-Kandidaten gewählt 

Der parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Ulrike Jary, äußerte sich ähnlich. "Die AfD hat keinerlei Interesse an einer funktionierenden Demokratie." Während die CDU-Fraktion ihre Stimmen zur Besetzung der Ausschüsse beigetragen habe, hätte die AfD offenbar nur Stimmen für die eigenen Kandidaten abgegeben. Mit ihrem Wahlverhalten im Thüringer Landtag verweigert sie sich ihrer Aufgabe, als Fraktion dazu beizutragen, dass der Rechtsstaat handlungsfähig bleibe. 

Im Richter- und Staatsanwaltsanwaltswahlausschuss wurden jeweils nur die AfD-Kandidaten gewählt. Die Kandidaten von CDU, BSW, Linke und SPD erhielten nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.

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