Wahlhelfende | Bundestagswahl 2025: So werden Sie Wahlhelfer
Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt. Für die vorgezogene Neuwahl werden bundesweit 650.000 Wahlhelfer gesucht. So können Sie bei der Wahl unterstützen. Zu den wichtigsten Elementen einer Demokratie gehören freie Wahlen. Wahlhelfer tragen maßgeblich dazu bei, dass diese reibungslos ablaufen. Wer Wahlhelfer werden kann und was das Ehrenamt mit sich bringt. Warum werden Wahlhelfer benötigt? Die Bundestagswahl wird durch unabhängige Wahlorgane abgehalten und nicht durch die normale staatliche Verwaltung. Bundesweit werden dafür rund 650.000 Menschen benötigt, die das Ehrenamt des Wahlhelfers ausüben. Dieses Engagement kann als Dienst für die Demokratie und für die Sicherstellung freier Wahlen verstanden werden. Wie viele Wahlhelfer braucht ein Wahllokal? Jedes Wahllokal hat einen oder mehrere Wahlvorstände. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus einem Wahlvorsteher. Hinzu kommen eine Stellvertretung für den Wahlvorsteher sowie drei bis sieben Beisitzer. Wer kann Wahlhelfer werden? Wenn Sie für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind, können Sie auch Wahlhelfer werden. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind. Oft können Sie in der Gemeinde helfen, in der Sie als Wahlberechtigte selbst wohnen, nach Möglichkeit sogar in Ihrem Wahlbezirk. Sie müssen jedoch nicht in der Gemeinde oder dem Wahlbezirk wohnen, in den Sie als Wahlhelfer berufen werden. Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers? Als Wahlhelfer überprüfen Sie, ob die Person, die wählen möchte, das auch darf. Dafür erhalten Sie ein Wählerverzeichnis, in dem die Wahlberechtigten aufgelistet sind. Sie geben dann die Stimmzettel aus und vermerken im Wählerverzeichnis, dass diese Person an der Wahl teilgenommen hat. Der Einwurf des Stimmzettels darf erst geschehen, wenn Sie als Wahlhelfer die Wahlurne freigegeben haben. Nachdem die Wahllokale für die Stimmabgabe geschlossen worden sind, werden die Stimmzettel ausgezählt. Dabei unterstützen Sie als Wahlhelfer bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Wie lange dauert der Einsatz eines Wahlhelfers? Die Wahlräume öffnen bundesweit um 8.00 Uhr. Als Wahlhelfer müssen Sie jedoch bereits früher vor Ort sein und Vorbereitungen für die Wahl treffen. So müssen etwa alle Kabinen korrekt aufgebaut sein und genügend Stifte ausliegen. Wie lange Ihr Einsatz am Ende dauert, lässt sich jedoch nicht genau absehen. Zwar schließen die Wahllokale für die Wähler um 18.00 Uhr, für die Wahlhelfer geht die Arbeit aber weiter. Die Auszählung der Stimmen steht an und diese kann, je nach Umfang der Wahl, bis nach Mitternacht dauern. Was ist Erfrischungsgeld und wie hoch ist es? Bei der Tätigkeit eines Wahlhelfers handelt es sich um ein Ehrenamt. Sie werden also keine leistungsgerechte Entlohnung für Ihren Dienst erhalten. Dennoch bekommen alle Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld, eine Art Aufwandsentschädigung. Unter bestimmten Bedingungen gibt es zudem eine Fahrtkostenerstattung. Als Wahlhelfer erhalten Sie in der Regel 25 Euro – pro Tag. Wenn Sie als Wahlvorsteher eingesetzt werden, sind es etwa 35 Euro. Es gibt Gemeinden, die höhere Erfrischungsgelder auszahlen als die vom Bund erstatteten Beträge. Zudem kann Ihr Arbeitgeber im eigenen Ermessen eine Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelfer gewähren. In einigen Fällen ist dies bereits gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt. Wenn Sie etwa im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, steht Ihnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer in der Regel ein Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung zu. Wo können Sie sich als Wahlhelfer registrieren? Sie können sich bei der zuständigen Wahlbehörde Ihrer Gemeinde melden und Ihre Bereitschaft erklären, Wahlhelfer zu werden. Häufig geht das online oder telefonisch. Wo und wann Sie als Wahlhelfer eingesetzt werden, erfahren Sie ebenfalls durch die Wahlbehörde. Was passiert, wenn es nicht genügend freiwillige Wahlhelfer gibt? Dann schreibt die Gemeinde Wahlhelfer häufig direkt an oder der Landeswahlleiter sucht durch Anrufe Wahlberechtigte, die helfen wollen. Finden sich auf diesem Wege nicht genügend freiwillige Wahlhelfer, können Wahlberechtigte auch zum Ehrenamt verpflichtet werden. Dieses Wahlehrenamt darf nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Dazu zählen unter anderem berufliche Gründe, Krankheit, körperliche Beeinträchtigung oder die Pflege eines Angehörigen. Fehlen Sie unentschuldigt oder können keine dieser Gründe vorweisen, droht Ihnen ein Ordnungsgeld, wenn Sie am Wahltag nicht zu Ihrem Dienst erscheinen.