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Wahlbenachrichtigungen: Anfang Februar beginnt heiße Phase für Briefwahl

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Die Zeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl ist knapp. Auch der Zeitraum für die Briefwahl ist kurz. Damit der Stimmzettel rechtzeitig ankommt, sollten Wahlberechtigte einiges beachten.

Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen können ab Anfang Februar mit den Briefwahl-Unterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar rechnen. Zunächst finden am 30. Januar noch die Beschwerdesitzungen der Wahlausschüsse für die Zulassung zur Bundestagswahl statt. Erst danach könnten die Stimmzettel gedruckt werden, teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann auf Anfrage mit. Wenn die Stimmzettel feststehen, können auch die Wahlunterlagen verschickt werden. "Das wird Anfang Februar der Fall sein", hieß es. Einen konkreten Stichtag gebe es dafür nicht. 

Damit wird die Zeit auch für die Briefwahl knapp. Zwar können Briefwahlanträge jederzeit beim zuständigen Wahlamt gestellt werden. Die Landeswahlleiterin empfahl aber, zunächst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da auf deren Rückseite der Antrag auf Briefwahl abgedruckt ist. 

Die Briefwahl-Unterlagen werden von den Wahlämtern versandt, sobald ihnen die Stimmzettel vorliegen. Diese sollen nach Angaben der Druckdienstleister ab der ersten Februarwoche bei den Wahlbehörden angeliefert werden. Es bleibe bis zum Wahltag am 23. Februar genug Zeit, um die Briefwahl sicher durchzuführen. Die Landeswahlleiterin empfahl, die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch, 19. Februar, abzusenden.

Kein Risiko bei Briefwahl eingehen

Der Vorlauf und der Zeitraum für die Briefwahl seien wegen der vorgezogenen Bundestagswahl kürzer, hieß es weiter. Umso wichtiger sei es, dass alle Beteiligten zügig mitwirkten, auch die Gemeinden und die Postdienstleister. Briefwähler müssten sich bewusst sein, dass das Versendungsrisiko bei ihnen und nicht bei der Wahlbehörde liege. Sie sollten die Briefwahl so zügig wie möglich beantragen und die hellroten Wahlbriefe unverzüglich zurückschicken. 

Um jedes Risiko zu vermeiden, könnten Wählerinnen und Wähler Briefwahl-Unterlagen selbst bei der Gemeinde abholen und auch wieder dort abgeben. Sie können die Briefwahl auch direkt vor Ort erledigen. Die Gemeinden planten dafür zum Teil verlängerte Öffnungszeiten in bestimmten Briefwahlzentren und hielten zusätzliches Personal vor.

Wahlunterlagen auch auf dem Land pünktlich 

Ländliche Regionen würden bei der Auslieferung der Wahlunterlagen nicht benachteiligt, so die Landeswahlleiterin. In jedem Fall würden die Stimmzettel nach Angaben der Druckdienstleister gleichmäßig flächendeckend ausgeliefert. Eine regionale Staffelung sei nicht vorgesehen, insbesondere keine spätere Zustellung von Wahlunterlagen in ländliche Gebiete.

Wenn bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, sollten Wahlberechtigte sich an ihre Gemeinde wenden, um zu prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen. Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses müssen bis spätestens 7. Februar gestellt sein. 

Ein Fünftel der Wahlberechtigten lebt in NRW

Im bevölkerungsreichsten Bundesland dürfen rund 12,6 Millionen Wahlberechtigte ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Das ist etwa ein Fünftel aller Wahlberechtigten in Deutschland. Damit hat NRW einen gewichtigen Anteil am Wahlergebnis. 

In NRW wird am Wahltag in 64 Bundestagswahlkreisen gewählt. Mit der Erststimme können die Wählerinnen und Wähler für Direktkandidaten in den Wahlkreisen votieren, mit der Zweitstimme für Landeslisten der Parteien. 

Besondere Regeln für Wahlen aus dem Ausland

Auch aus dem Ausland ist eine Briefwahl möglich. Dazu sollten Wahlberechtigte schon jetzt aktiv werden, riet die Landeswahlleiterin. Wer im Ausland wohne und keinen Wohnsitz in Deutschland habe, müsse spätestens bis zum 2. Februar einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Formulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden und können auch bei der zuständigen Auslandsvertretung angefordert werden. Der Antrag sei bei der Gemeinde zu stellen, in der der Auslandsdeutsche zuletzt gewohnt habe. Er gilt zugleich als Briefwahlantrag.

Wegen des kurzen Briefwahlzeitraums könne es sinnvoll sein, die Briefwahl-Unterlagen auf eigene Kosten per Expressversand oder privatem Kurierdienst zu befördern, hieß es weiter. Wahlämter könnten für den Versand auch den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amtes (AA) nutzen. Einige Auslandsvertretungen bieten diesen Weg zudem für die Rücksendung des Wahlbriefes an. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 17. Februar 2025 in der Kurierstelle des AA in Berlin vorliegen, damit sie rechtzeitig zu den Wahlämtern gelangen.